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100 Euro Zuschuss für Gehörschutz, Kamerasysteme, Gaswarngeräte

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) fördert mit bis zu 100 Euro je Unternehmen und Gerät ab dem 1. August die Anschaffung von Geräten, die der Vorbeugung von Unfällen oder

Ein aktiver Gehörschutz mit Funktechnologie ist teuer. Damit wie hier im Wald der Sägen- mit dem Windenführer kommunizieren und sein Gehör schützen kann, vergibt die SVLFG ab dem 1. August 2017 einen Zuschuss von bis zu 100 Euro. (Bildquelle: Wilmer)

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) fördert mit bis zu 100 Euro je Unternehmen und Gerät ab  1. August die Anschaffung von Geräten, die der Vorbeugung von Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen dienen. Zu den von der Förderung begünstigten Geräten zählen unter anderem Kamera-Monitor-Systeme für landwirtschaftliche Fahrzeuge, aktive Gehörschutze (mit und ohne Funk), Stehhilfen, Anti-Ermüdungsmatten, Gaswarngeräte für Kohlendioxid, Methan oder Schwefelwasserstoff, Montagewagen zum Reifenwechsel bei Traktoren sowie Fixiereinrichtungen in der Tierhaltung.

Durch den Zuschuss für Neukäufe sollen Mitgliedsbetriebe animiert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Gesamtfördergrenze von 200.000 Euro ausgeschöpft ist - spätestens jedoch zum 31. Dezember 2017.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: svlfg.de/30-praevention/prv051_fachinfos_a_z/p/04_praemien/index.html
Unser profi-Tipp: Einen Vergleich aktiver und passiver Gehörschutzkapseln finden Sie in der profi-Ausgabe 6/2016 ("So funkt's" - Helmfunk von 3M Peltor).

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