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Einigung bei Solarstromvergütung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat jetzt eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

(Bildquelle: profi.de)

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat jetzt eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Danach wird für Photovoltaik-Dachanlagen eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.

Damit gelten ab 1. April 2012 folgende Vergütungssätze:
für Dachanlagen
bis 10 kW ->                       19,5 ct/kWh
über 10 bis 40 kW ->         18,5 ct/kWh
über 40 bis 1.000 kW ->   16,5 ct/kWh
über 1MW bis 10 MW ->   13,5 ct/kWh
für Freiflächenanlagen
bis 10 MW ->                      13,5 ct/kWh
Der Bundestag und der Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Kompromisse jetzt nur noch bestätigen.

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