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Ferkelkastration: DLG zertifiziert drei Narkosegeräte

Erstmals zertifiziert die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.) drei Narkosegeräte für die Ferkelkastration, nachdem die Prüfung wichtiger Aspekte erfolgreich war.

Ferkelkastration mit Betäubung durch Isofluran

Ab 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Daher fördert ein Bundesprogramm die Anschaffung der Narkose-Geräte. (Bildquelle: Tovornik)

Die zuständige Expertenkommission der DLG hat die ersten drei Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert. Die Geräte wurden durch das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel getestet.
Zuvor wurde die Technik unter wissenschaftlicher Begleitung umfassend und erfolgreich getestet. Die DLG bestätigt damit, dass die Funktionssicherheit der Geräte gegeben ist und dass bei deren Nutzung wichtige Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes erfüllt werden. Sie macht damit auch den Weg frei für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte, die landwirtschaftliche Betriebe für die Anschaffung dieser Geräte beantragen können.

Zertifizierte Narkose-Geräte

  • PigNap 4.0 des Herstellers BEG Schulze Bremer GmbH
    Telefon: +49 2548 919419-0
    E-Mail: info@schulzebremer.com
  • Anestacia des Herstellers GDO B.V. in der Ausführung mit drei Narkosestationen
    Telefon: +49 7229 3080222
    E-Mail: anestacia@gdo-bv.com
  • Porc-Anest 3000 des Herstellers Promatec Automation AG
    Telefon: +41 32 6816080
    E-Mail: info@promatec.ch

Die Zertifizierung basiert auf dem DLG-Prüfrahmen „Narkosegeräte für die Ferkelkastration“, in dem die Prüfinhalte, die Prüfmethoden und die entsprechenden Bewertungsschemata festgelegt sind. Die DLG-Expertenkommission hat mit ihrem Beschluss allen Geräten bestätigt, dass sie in mehrmonatigen Tests auf landwirtschaftlichen Betrieben und im Prüflabor des DLG-Testzentrums Groß-Umstadt ihre Eignung gemäß den Vorgaben dieses Prüfrahmens bewiesen haben.
Für alle Geräte wird nun ein individueller Prüfbericht verfasst und veröffentlicht, in dem die Testergebnisse ausführlich dargestellt und beschrieben werden. Die Hersteller erhalten mit dem Tag der Zertifizierung ihr Prüfzertifikat und Prüfzeichen, welches ab sofort auf den getesteten Geräten angebracht werden kann.

Zum Hintergrund: Isofluran-Narkose

Ab dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration auch unter acht Tage alter Ferkel verboten. Um Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls zu fördern, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) finanziell unterstützt.
Die Anschaffung solcher Geräte ist an eine Zertifizierung geknüpft und wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert. Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online gestellt werden.
Nähere Infos zum Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Für weitere Auskünfte steht Susanne Gäckler vom DLG-Fachzentrum Landwirtschaft unter 069 / 24788-381 bzw. s.gaeckler@DLG.org gerne zur Verfügung.

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