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„Flexdeckel“ voll: Biogasbranche ausgebremst

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt verkündet, dass der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Deckel von 1.000 Megawatt (MW) für den Erhalt der Flexibilitätsprämie bei Biogas

Der Flexdeckel ist nun ausgeschöpft. (Bildquelle: Böhrnsen)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt verkündet, dass der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Deckel von 1.000 Megawatt (MW) für den Erhalt der Flexibilitätsprämie bei Biogas ausgeschöpft ist. Durch das Erreichen des sogenannten „Flexdeckels“ entfällt für die Betreiber von Biogasanlagen nach einer Übergangsfrist der wirtschaftliche Anreiz, auf eine flexible Fahrweise umzustellen. Die Biogasbranche wird damit in ihren Bemühungen ausgebremst, die Anlagen weiter auf die Bereitstellung von wichtigen Systemdienstleistungen als Partner der fluktuierenden Erneuerbaren Energien auszurichten.
Mit dem Erreichen des „Flexdeckels“ verbleiben angeschobenen Flexibilisierungsprojekten nur noch 15 Monate, um die Vorhaben zu finalisieren und die Prämie noch erhalten zu können. Neuprojekte wird es angesichts der langen Planungs- und Genehmigungszeit nicht geben.
Mit den aktuell installierten Kapazitäten der Biogasanlagen in Deutschland lassen sich rund 5.000 MW gesicherte Leistung produzieren. Um die Stromerzeugung systemdienlich an den Bedarf anzupassen, werden davon 1.000 MW als flexible Pufferleistung vorgehalten. Damit liegt die sogenannte Bemessungsleistung der Biogasanlagen bei etwa 4.000 MW. Bei einer konsequenten Flexibilisierung könnte die Biogasbranche allerdings mit diesen 4.000 MW eine Pufferleistung in Höhe von mindestens 6.000 MW beitragen, sprich eine gesicherte Leistung von insgesamt mindestens 10.000 MW bedarfsgerecht zur Verfügung stellen – und das ohne den Substratinput zu erhöhen. Diese zusätzliche flexible Leistung, die der „Flexdeckel“ nun ausbremst, könnte rund fünf Kohlekraftblöcke ersetzen.
„Mit der Deckelung der Flexibilisierung wird also wieder eine Chance verpasst, den essenziellen Beitrag von Biogas zur Energiewende und zum Klimaschutz auch künftig zu erhalten“, kritisiert Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverband Biogas e. V.
Als eine zentrale Maßnahme zur Weiterentwicklung des „Flexdeckels“ schlägt der Fachverband Biogas e. V. gemeinsam mit den anderen Bioenergieverbänden die Streichung oder zumindest deutliche Erhöhung der Deckelung vor. Ebenso ließen sich die Auszahlungsmodalitäten optimieren, so dass auch Anlagen, deren EEG-Vergütung in weniger als zehn Jahren ausläuft, in der Flexibilitätsprämie einen Anreiz zur Flexibilisierung sehen können. Weitere Maßnahmenvorschläge, um den enormen Beitrag der Bioenergie auch für die Zukunft zu stabilisieren, sind im gemeinsamen Vorschlagspapier zur Weiterentwicklung des EEG ausgeführt.

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