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GüKG: Praxisgerechte Lösungen in Sicht

Wie der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Deutscher Bauernverband (DBV) melden, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gute Nachrichten in Sachen Güterkraftverkehrsgesetz: Ausnahmen davon sind in Sicht. Die Berufsverbände wollen sich jetzt intensiv dafür einsetzen, dass die Ausnahmen gesetzlich festgeschrieben werden. (Bildquelle: profi.de)

Wie der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Deutscher Bauernverband (DBV) melden, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entschieden, lof-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von den Erfordernissen des Güterkraftverkehrsgesetztes (GüKG) dauerhaft ausnehmen zu wollen.

Bestehende gesetzliche Regelungen zu Landwirtschaft und Maschinenringen sollen davon unberührt bleiben. Über die vorgesehene Änderung des GüKG soll insbesondere Rechtsklarheit geschaffen werden. Die Verbände gehen davon aus, dass unter diese Regelung alle lof-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fallen, soweit sie lof-Erzeugnisse oder lof-Bedarfsgüter transportieren.

Dies würde eine enorme Vereinfachung gegenüber bestehenden Regelungen bedeuten. Bis die angekündigte Änderung unter Dach und Fach ist, soll die bestehende und bislang bis 31. Mai befristete Ausnahmeregelung weiter gelten. BLU, BMR und DBV begrüßen dies, werden sich in den jetzt anstehenden Gesetzgebungsprozess einbringen und dabei auf praxisgerechte Lösungen drängen.

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