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Keine Abwrackprämie für Biogasanlagen

(Bildquelle: profi.de)

Am 8. April hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Novelle des EEG verabschiedet. Gegenüber dem letzten Referentenentwurf zum EEG 2014 sind noch mal einige für die Biogasbranche positive Änderungen eingeflossen. Dies betrifft vor allem die Flexibilitätsprämie. Die von uns in profi 5/2014 (Seite 91) erwähnte „Abwrackprämie“ soll es nun doch nicht geben, weder für Bestandsanlagen noch für Neuanlagen.

Nach jetzigem Stand der EEG-Novelle können Betreiber von Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind, eine Prämie für die Bereitstellung zusätzlicher installierter Leistung für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung verlangen. Die Bedingungen für den Anspruch sowie die Höhe der Prämie (130 Euro pro Kilowatt zusätzlicher flexibler installierter Leistung pro Jahr) nach §52 EEG 2014 entspricht weitgehend der bisherigen Flexibilitätsprämie nach §33i EEG 2012.

Im Beitrag „Jetzt noch Flexprämie sichern“ rieten wir Biogasanlagenbetreibern, sich noch vor dem 31. Juli 2014 die Prämie zu sichern. Diese Eile ist nun nicht mehr nötig. Denn mit der vom Kabinett beschlossenen Novelle sollen Bestandsanlagen auch dann Anspruch auf die Flexibilitätsprämie für zusätzlich installierte Leistung haben, wenn die Anlage erst nach diesem Stichtag erweitert wird.
Aber aufgepasst: In Anlage 3 (unter Nummer I, Absatz 5) wird ein „Flexibilitätsprämien-Deckel“ festgelegt. Dieser Deckel begrenzt den Anspruch auf die Flexprämie für bestehende Anlagen, die erst nach dem 31. Juli 2014 erweitert werden. Danach ist maximal 1.350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung förderbar. Wer also zu spät kommt und nach Erreichen des Zubaudeckels zusätzliche Leistung für die Flexibilisierung seiner bestehenden Biogasanlage anmeldet, hat dann keinen Anspruch auf die Flexibilitätsprämie.

Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen gibt es im Kabinettentwurf nun für neue Biogasanlagen mit mehr als 100 Kilowatt installierter Leistung einen Flexibilitätszuschlag von 40 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Jahr.

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