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KfW-Darlehen auch nach Baubeginn

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann erst wieder zinsverbilligte Förderdarlehen für erneuerbare Energien vergeben, wenn der Bundeshaushalt 2007 in Kraft getreten ist. Deshalb wird sie

(Bildquelle: profi)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann erst wieder zinsverbilligte Förderdarlehen für erneuerbare Energien vergeben, wenn der Bundeshaushalt 2007 in Kraft getreten ist. Deshalb wird sie ausnahmsweise auch im Nachhinein Darlehen für Maßnahmen bewilligen, mit deren Bau bereits begonnen wurde. Um nach dem In-Kraft-Treten des Bundeshaushaltes 2007 (voraussichtlich im Juli/August 2006) die Förderung in Anspruch nehmen zu können, reicht zunächst ein bei der Hausbank gestellter, hinreichend konkretisierter, formloser Antrag auf Förderung mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm für erneuerbare Energien aus. Danach kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Die vollständigen Kreditantragsunterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach In-Kraft-Treten des Bundeshaushaltes an die KfW weiterzuleiten.
Die KfW fördert folgende Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung über 100 Kilowatt Nennwärmeleistung, Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung, Biogasanlagen auf Biomassebasis sowie Anlagen zur Nutzung von Erdwärme.

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