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Mehr Arbeitskomfort im Pflanzenschutz

Innovative Kabinenkonzepte in der Pflanzenschutztechnik sollen künftig dafür sorgen, den Arbeitskomfort des landwirtschaftlichen Anwenders deutlich zu erhöhen. „Anwenderschutz wird dabei durch die

(Bildquelle: profi.de)

Innovative Kabinenkonzepte in der Pflanzenschutztechnik sollen künftig dafür sorgen, den Arbeitskomfort des landwirtschaftlichen Anwenders deutlich zu erhöhen. „Anwenderschutz wird dabei durch die Kabine, nicht durch die persönliche Schutzausrüstung gewährleistet werden“, sagte Norbert Alt, stellvertretender Geschäftsführer des VDMA Landtechnik und Pflanzenschutzexperte des Verbandes, in einer Presseinformation am Dienstag in Frankfurt.
Grundlage dieser Entwicklung ist die Veröffentlichung einer neuen europäischen Norm zur Gestaltung von Kabinen in der Pflanzenschutztechnik. „Die Industrie unterstützt diese Bemühungen mit Nachdruck – allerdings hat es der europäische Gesetzgeber leider bis heute versäumt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Norm zu schaffen“, so Alt weiter. 
Für den Praktiker sei die Ausrüstung von Traktoren und Pflanzenschutzgeräten mit entsprechend geschützten Kabinen der so genannten „Kategorie 4“  noch immer in erster Linie mit zusätzlichen Anschaffungs- und Servicekosten verbunden, etwa mit Blick auf den regelmäßig erforderlichen Filtertausch. Ein Zusatznutzen im Sinne der angestrebten Erhöhung des Arbeitskomforts ergebe sich daraus bislang noch nicht: „Dies wird sich erst ändern, wenn die neuen Kabinen von den Zulassungsbehörden als Schutzmaßnahme und damit als Ersatz für die persönliche Schutzausrüstung anerkannt werden“, betonte Alt.
Fokussiert auf eine zeitnahe und zielführende Umsetzung der Norm im Sinne der Anwender, erarbeiten die Hersteller von Traktoren, Pflanzenschutzgeräten sowie Pflanzenschutzmitteln momentan die notwendigen Maßnahmen, um einen praxisgerechten Anwenderschutz durch Kabinen zu ermöglichen.
Die entwickelten Maßnahmen zielen im Wesentlichen darauf ab,
  • die einschlägige Traktoren-Richtlinie und die Europäische Kabinen-Norm zu überarbeiten,
  • die Schutzfunktion von Kabinen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einzubeziehen bzw. zu erlauben,
  • die Schutzfunktion der Kabine im laufenden Betrieb zu erhalten sowie eine Funktionskontrolle von Kabinen und Filtern im laufenden Betrieb zu ermöglichen.

 
Die mit Unterstützung behördlicher und landwirtschaftlicher Organisationen erstellten Vorschläge sollen bis spätestens Ende dieses Jahres dem europäischen Gesetzgeber vorgelegt werden. Zielsetzung dabei ist es, Kabinen in Zukunft als alternative Schutzmaßnahmen in vollem Maße gesetzlich anzuerkennen. So lange diese Vorschläge jedoch auf europäischer Ebene nicht aufgegriffen bzw. umgesetzt werden, ist der Anwender auf die vom Mittelhersteller vorgegebenen Schutzmaßnahmen – im Regelfall die persönliche Schutzausrüstung – vor, während und nach der Applikation angewiesen.
Insgesamt gesehen, bewegt sich der Pflanzenschutz in Deutschland auf einem sehr hohen und äußerst sicheren technischen Niveau – sowohl für den Anwender als auch für die Umwelt. Mit den Ende 2010 in Kraft getretenen europäischen Vorschriften für neue Pflanzenschutzgeräte und der in den nächsten Jahren in allen EU-Mitgliedsstaaten einzuführenden Gerätekontrolle wird auch der Bereich Pflanzenschutz in Europa harmonisiert. Damit werden die gleichen Wettbewerbsbedingungen für Gerätehersteller und Anwender von Pflanzenschutzmitteln geschaffen. Die im VDMA organisierten Hersteller von Pflanzenschutzgeräten setzen sich gemeinsam mit Partnerorganisationen dafür ein, den in Deutschland erreichten hohen Stand bei der Anwendungstechnik europaweit nachhaltig zu etablieren und weiterzuentwickeln.

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