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Muss das Magdeburger Urteil sofort umgesetzt werden?

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sorgt weiter für Zündstoff. Der Agrarausschuss des Bundesrates fordert den sofortigen Umbau der Kastenstände.

Kommt die neue Verordnung, wird die Ferkelerzeugung in Deutschland sich massiv verändern. (Bildquelle: top agrar, Text: Marcus Arden)

Der Streit über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schwelt weiter. Nachdem der Agrarausschuss des Bundesrates Ende Januar über mehr als 30 Änderungsanträge aus den Bundesländern zu entscheiden hatte, hat das Gremium seine Empfehlungen inzwischen an den Bundesrat weitergeleitet. Für Schweinehalter sind einige Ausschussempfehlungen eine harte Nuss.
Der Ausschuss schreibt bzw. empfiehlt:
  • Abferkelbuchten müssen so gestaltet sein, dass alle Saugferkel gleichzeitig und ungestört ruhen können. Das könnte für die Praxis u.a. bedeuten, dass die Ferkelnester in Zukunft größer werden müssen als bisher.
  • Kastenstände müssen künftig so gestaltet sein, dass die Tiere darin ihre Gliedmaßen in Seitenlage uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde bedeuten, dass die Kastenstände künftig deutlich breiter sein müssen als im Referentenentwurf vorgeschlagen wurde. In diesem wird für Sauen mit einer Schulterhöhe von über 90 cm eine Kastenstandbreite von 85 cm empfohlen.
  • Die Mindestbodenfläche in Abferkelbuchten soll in Zukunft 7 m2 betragen.
  • Torf soll aus Gründen der Nachhaltigkeit (!) nicht mehr als Beschäftigungsmaterial erlaubt sein.
  • Zuchtläufer sollen während der Rausche nicht mehr in Kastenständen fixiert werden dürfen. Sie müssten demnach künftig frei in der Gruppe belegt werden.
  • Jungsauen und Sauen dürfen im Deckzentrum maximal 5 Tage im Kastenstand stehen.
  • Jungsauen und Sauen dürfen um den Zeitpunkt der Geburt maximal 5 Tag in der Abferkelbucht im Ferkelschutzkorb fixiert werden.
  • Für den Umbau der Deckzentren schlägt der Agrarausschuss eine Übergangsfrist von 8 Jahren vor. Nur in Härtefällen soll diese um 2 Jahre verlängert werden können. Wichtig: Bereits 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung muss ein Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt und eingereicht werden.
  • Für den Abferkelbereich wird eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgeschlagen, für Härtefälle sollen 17 Jahren gelten.
  • Bereits nach 12 Jahren muss bei den zuständigen Behörden ein Betriebs- und Umbaukonzept eingereicht sein.
  • Besonders kritisch ist die Forderung des Agrarausschusses, dass das Ausstrecken der Gliedmaßen im Kastenstand bereits während der Übergangsfrist umgesetzt werden soll. Wenn diese Forderung im Plenum eine Mehrheit findet, müsste das Magdeburger Urteil quasi umgehend in ganz Deutschland umgesetzt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Völlig offen ist momentan, wie es jetzt weitergeht. Ein Szenario wäre, dass der Bundesrat das Papier vom Agrarausschuss so absegnet oder noch einzelne Änderungen vornimmt. Auch eine Ablehnung durch den Bundesrat ist möglich.
Experten gehen davon aus, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Falle einer Zustimmung durch den Bundesrat den jetzigen Entwurf nicht verkünden wird, weil es sogenannte Verkündigungshindernisse sieht. Problematisch könnte zum Beispiel sein, dass die Berücksichtigung der Legehennen im Entwurf ohne Verbändeanhörung stattgefunden hat.
Denkbar ist auch, dass das BMEL einen ganz neuen Verordnungsentwurf auf den Tisch legt. Dieser Weg würde vermutlich mindestens ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen.
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MEINUNG

Ich meine: Es ist unfassbar, wie auf dem Rücken der Tierhalter monatelang Grabenkämpfe zwischen den politischen Parteien ausgetragen werden. Man bekommt immer mehr den Eindruck, jeder muss sich ohne Rücksicht auf Verluste politisch profilieren und das wichtigste Ziel ist, dem politischen Gegner in die Parade zu fahren. Wo bleibt da das Allgemeinwohl?
Es ist dringend an der Zeit, endlich zu einer konstruktiven Diskussion und Sacharbeit zurückzukehren, die die Belange aller Beteiligten – ausdrücklich auch die der Bauern - berücksichtigt. Beispiel Deckzentrum: Ein Umbau, so wie er im Entwurf jetzt gefordert wird, funktioniert in der Praxis nicht - weder baurechtlich noch haltungstechnisch. In der jetzt vorliegenden Empfehlung des Agrarausschusses wird der Tierschutz sehr viel stärker gewichtet als die existenziellen Belange der Bauern. Das geht nicht, hier muss die Politik mehr Fingerspitzengefühl zeigen! Wenn jetzt nicht endlich ein ausgewogener Kompromiss gefunden wird, muss man sich nicht wundern, wenn künftig kaum noch ein Schweinehalter vor Ort in Deutschland produziert.

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