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Petition abgelehnt: Klasse L und T nicht für private Zwecke

Nachdem der Youngtimerfreund Tobias Kaufmann im vergangenen Jahr eine Online-Petition zum Geltungsbereich der Führerscheinklassen L und T gestartet hat (Profi 08.2016), liegt nun das Ergebnis vor. Das

Abgelehnt: Petition zur privaten Nutzung der Führerscheinklassen L & T, um z.B. Youngtimer zu Treffen zu bewegen. (Bildquelle: Colsman)

Nachdem der Youngtimerfreund Tobias Kaufmann im vergangenen Jahr eine Online-Petition zum Geltungsbereich der Führerscheinklassen L und T gestartet hat (Profi 08.2016), liegt nun das Ergebnis vor:
Das Anliegen wurde am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag offiziell abgelehnt. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Führerscheinklassen L und T nationale Führerscheinklassen sind. Dies ist dabei wohl nur durch die Einschränkung auf die land- und forstwirtschaftlichen Einsätze möglich, da ansonsten noch eingeschränktere europäische Fahrerlaubnisklassen gelten würden. Daher sei auch eine Erweiterung der Nutzung auf private Zwecke nicht möglich.

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