Aktuelle Meldungen

PV-Einspeisevergütung sinkt um 1,4 Prozent

Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken im Zeitraum vom 1. November 2013 bis zum 1. Januar 2014 jeweils zum Monatsersten um 1,4 Prozent. Dies hat die Bundesnetzagentur Ende

(Bildquelle: profi.de)

Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken im Zeitraum vom 1. November 2013 bis zum 1. Januar 2014 jeweils zum Monatsersten um 1,4 Prozent. Dies hat die Bundesnetzagentur Ende Oktober bekannt gegeben.
Im November gelten folgende EEG-Vergütungssätze:
Für Gebäude-/Dachanlagen
  • Bis 10 kW 14,07 Cent/kWh,
  • 11 kW bis 40 kW 13,35 Cent/kWh,
  • 41 kW bis 1 MW 11,91 Cent/kWh,
  • Über  1 MW bis 10 MW 9,74 Cent/kWh.

Für Freiflächenanlagen bis 10 MW 9,74 Cent/kWh.
"Inzwischen ist deutlich erkennbar, dass sich der monatliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen verstetigt, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Zudem bewegen sich die jährlichen Zubauzahlen zunehmend auf den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2.500 Megawatt (MW) bis 3.500 MW zu. Mit einer Überschreitung von diesmal lediglich 559 MW ist hier ein starker Rückgang zu verzeichnen. Bei der letztmaligen Berechnung der Vergütungssätze für die Monate August bis Oktober 2013 wurde der Korridor noch um knapp 1.500 MW überschritten."
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.
Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Oktober 2012 bis September 2013. Die Annäherung des Zubaus neuer PV-Anlagen an den Zubaukorridor ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die zubaustarken Monate Juli, August und September des vergangenen Jahres nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Immer bestens informiert mit dem profi Landtechnik-Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der profi-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.