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Verbände und Agrarpolitiker kritisieren Biokraftstoffsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Energiesteuer vorgelegt, der die Besteuerung von Biokraftstoffen ab dem 1. August 2006 vorsieht. Geplant sind Steuersätze für Biodiesel

(Bildquelle: profi)

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Energiesteuer vorgelegt, der die Besteuerung von Biokraftstoffen ab dem 1. August 2006 vorsieht. Geplant sind Steuersätze für Biodiesel (RME) in Reinform von 10 Cent/l, für Biodiesel in Beimischungen von 15 Cent/l und für Pflanzenöle von 15 Cent/l. Der Entwurf ist sowohl vom Bundeslandwirtschaftsministerium als auch von verschiedenen landwirtschaftlichen Verbänden und von Agrarpolitikern aus den Ländern scharf kritisiert worden: Die geplante Teilbesteuerung sei unangemessen hoch. Sie würge die bisherige positive Entwicklung im Biodieselmarkt ab. Sie beeinflusse die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes heimischer Rohstoffe für die Biodieselproduktion nachteilig. Und besonders unbefriedigend sei, dass keine Ausnahmeregelungen für die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen sind.
Das Finanzministerium begründet die vorgesehenen Besteuerung mit dem Biokraftstoffbericht aus dem Jahr 2004. Darin war eine so genannte Überkompensation gegenüber fossilem Diesel festgestellt worden (5 Cent/l bei reinem Biodiesel, 10 Cent/l bei beigemischtem Biodiesel). Das heißt, die steuerliche Förderung von Biodiesel hat dessen höheren Produktionskosten im Vergleich zum fossilen Diesel mehr als ausgeglichen.
Eine solche Überkompensation soll künftig vermieden werden. Und mit dem Energiesteuergesetz, das das Mineralölsteuergesetz ablösen wird, sollen auch die rechtlichen Vorgaben der EU-Kommision umgesetzt werden. Der Referentenentwurf wird in den nächsten Tagen im Kabinett diskutiert.

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