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Was sich 2014 beim Verkehrsrecht tut

Im Jahr 2014 müssen sich Kraftfahrzeugführer auf einige Neuerungen einstellen, wie die Dekra mitteilt. Die wichtigsten Änderungen gibt es bei: Den Punkten in Flensburg. Zum 1. Mai 2014 tritt das neue

(Bildquelle: profi.de)

Im Jahr 2014 müssen sich Kraftfahrzeugführer auf einige Neuerungen einstellen, wie die Dekra mitteilt. Die wichtigsten Änderungen gibt es bei den Punkten in Flensburg und der Warnwestenpflicht.
  • Zu den Punkten in Flensburg: Zum 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Die Geldstrafengrenze steigt von bisher mindestens 40 auf nun 60 Euro. Auch gibt es bei Verstößen nur noch 1 bis 3 Punkte, statt bisher maximal 7. Die Fahrerlaubnis wird allerdings bereits ab 8 Punkten entzogen (bisher 18). Außerdem verjährt jeder Verstoß für sich allein. Verkehrssünder mit bis zu 5 neuen Punkten können durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren nur noch einen Punkt abbauen.
    Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt aber nicht nur von der Anzahl der alten Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im neuen Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Alle Punkte aus anderen Verstößen werden am 1. Mai 2014 automatisch gelöscht. Wer alte" Punkte aus Verkehrssicherheitsverstößen (z. B. Alkoholvergehen) in Flensburg hat, kann diese ebenfalls noch bis zum 1. Mai 2014 abbauen, Auskünfte gibt es beispielsweise bei der Dekra, dem Kraftfahrtbundesamt oder auch bei Fahrschulen.

  • Zur Warnwestenpflicht: Ab 1. Juli 2014 müssen alle Kraftfahrer in ihrem Fahrzeueg eine genormte Warnweste mitführen. Im europäischen Ausland gilt diese Regel schon länger. In Deutschland war das Mitführen einer Warnweste bisher nur in beruflich genutzten Karftfahrzeugen verpflichtend.

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