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Weg frei für 40-km/h-Vereinfachungen

Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat auf Betreiben landwirtschaftlicher Berufsverbände beschlossen, das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder

Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat Rechtssicherheit in Sachen Maut und GüKG hergestellt. (Bildquelle: Brüse)

Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat auf Betreiben landwirtschaftlicher Berufsverbände beschlossen, das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen zu vereinfachen. Auf Vorschlag der Regierungskoalition wird es künftig in beiden Gesetzen die „40er-Linie“ geben, wonach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof-Erzeugnissen und lof-Bedarfsgütern mit lof-Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) möglich sind, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht.
Über 40 km/h bbH sind frei von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht wie bisher lof-Transporte für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen. Eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bbH war nicht konsensfähig. Des Weiteren fallen Leerfahrten bei lof Transporten ebenfalls nicht unter die Mautpflicht.
Mit diesem Votum des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu wesentlichen Vereinfachungen im lof Transportbereich kommen wird, die bislang umstritten waren bzw. für die keine Rechtssicherheit bestand.
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) haben sich massiv für diese Regelungen eingesetzt und diese nachdrücklich verfolgt, was nun auch endgültig Erfolg gehabt hat.

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