Aus dem Heft

Mobilfunkstandard 5G: Sauschnelles Internet

Während viele Regionen noch nicht einmal eine Netzabdeckung haben, planen die großen Mobilfunkkonzerne bereits mit dem neuesten Standard G5. Lesen Sie, was dahinter steckt, was ein Campusnetz ist.

Noch ist es Zukunftsmusik, die Saatmenge mit Hilfe von 5G aus der Cloud zu laden. Das setzt ein sehr engmaschiges Sendernetz voraus. (Bildquelle: Tovornik)

Das Handy geht, oder es geht nicht. Das ist die derzeitige Lage in den ländlichen Regionen. Und noch bevor die letzten weißen Flecken mit einem funktionierenden Mobilfunknetz abgedeckt sind, kommt schon der nächste Sprung: 5G. Der Name steht für die fünfte technologische Generation nach 2G als erstem digitalem Funknetz, 3G als den Start ins mobile Internet und 4G zum schnellen Surfen. Seit Juli dieses Jahres ist das neue 5G in einigen Großstädten am Start.
In Deutschland haben die vier Telefongesellschaften Telekom, Vodafone, Telefónica und Drillisch (1&1) in einem Bieterverfahren insgesamt 6,55 Milliarden Euro an die Bundesnetzagentur überwiesen. Sie teilen sich die Frequenzbänder 2 000 MHz für 4G und 3 400 bis 3 700 MHz für das neue 5G. Telekom und Vodafone haben sich jeweils eine Bandbreite von 90 MHz, Telefónica 70 und Drillisch 50 MHz gesichert. Sie haben sich verpflichtet, 98 Prozent der deutschen Haushalte bis 2022 mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Ein weiteres Spektrum von 100 MHz im Bereich zwischen 3 700 und 3 800 MHz stellt die Bundesnetzagentur auf Betreiben des Industrieverbandes VDMA privaten Benutzern zur Verfügung. In diesem Verband sind unter anderem fast alle Landtechnikhersteller organisiert. Die Lizenznehmer können Unternehmen und privatwirtschaftliche Kooperationen sein. Das Ziel ist es, mithilfe sogenannter Campusnetze die Automation in der Industrie voranzubringen, aber auch die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen.
Zwei Aspekte sind bei diesem lokalen Breitband sehr merkenswert: Die Lizenzen sind bis auf eine Verwaltungsgebühr kostenlos. Und es ist weltweit einmalig, dass diese nicht zweckgebunden zum Beispiel für die Flugsicherung, das Militär oder die Polizei, sondern lokal oder regional zugeteilt werden. Die Bedingungen dafür hat die Bundesnetzagentur in ihrer „Verwaltungsvorschrift Lokales Breitband“ zusammengefasst (bundesnetzagentur.de).
Doch über allem steht die Frage, was 5G leisten kann, um die Landwirtschaft voranzubringen. Um darauf zu antworten, ist etwas Grundwissen...

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