Aus dem Heft

Viel Wind um Betriebserlaubnisse

Aus Hersteller- und Händlerkreisen verlautete kurz vor Ende des Jahres 2012, dass zum 1.1.2013 neue Abgasnormen in Kraft treten und damit die Erlangung einer Betriebserlaubnis für ältere selbstfahrende Arbeitsmaschinen erschwert bzw. unmöglich wird, die bisher noch keine Betriebserlaubnis haben. Diese Diskussionen haben viele Maschineneigentümer verunsichert. Die Zulassung bzw. die Erlangung ist aber auch jetzt noch möglich. Das haben jedenfalls einige der zuständigen Landesbehörden auf Nachfrage des Deutschen Bauernverbandes signalisiert. Allenfalls kann es bei den verschiedenen Verkehrsbehörden Nachfragen geben, wenn Gutachten älterer Maschinen noch nicht von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt bzw. für Selbstfahrer über 20 km/h keine Kennzeichenpflicht wahrgenommen wurde.

(Bildquelle: profi)

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