Management

Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr: Breit unterwegs

Überbreite Maschinen brauchen einige Ausnahmegenehmigungen, bevor sie bereit für den Straßenverkehr sind. Der Weg führt über mehrere Behörden.

Mähdrescher

Mähdrescher bleiben auch beim Straßentransport selten unter 3 m Außenbreite. (Bildquelle: Stefan Tovornik)

Gut zu wissen

- Um überbreit auf die Straße zu dürfen, sind Genehmigungen nach § 70 und § 29 StVZO nötig.
- Die Genehmigungen sind zeitlich befristet — checken Sie die Daten vor der Ernte.
- Anhänger sind nicht automatisch mit inbegriffen.
- Die Genehmigungen sind bei der Fahrt zwingend mitzuführen.

In Deutschland gilt für die Teilnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr die maximale Außenbreite von 3 m. Konstruktionsbedingt kann dieses Maß aber nicht immer einge­halten werden. Gerade selbstfahrende Erntemaschinen wie Mähdrescher oder Rübenroder überschreiten diese Grenze schnell. Soll es trotzdem auf die Straße gehen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Wie der Name schon sagt, stellt sie eine Ausnahme von den gesetzlich und per Verordnung geregelten Normen dar. Entsprechend viel Ermessensspielraum bleibt den Behörden. Damit man letztlich überbreit fahren darf, sind neben der Zulassung des Fahrzeugs mehrere Schritte und Genehmigungen nötig, die aufeinander aufbauen:
  • Ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO,

  • eine Genehmigung nach § 70 StVZO,

  • und eine Genehmigung nach § 29 StVZO Absatz 3.

Erst § 70 StVZO…

Die Grundlage aller Genehmigungen ist das Gutachten. Bei Neumaschinen liefert es meist der Hersteller des Fahrzeugs mit. Wichtig: Bei Fahrzeugkombinationen, zum Beispiel aus Mähdrescher und Schneidwerk­anhänger, ist das Gutachten für die Kombination nötig.
Für den nächsten Schritt, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70, sollte es nicht älter als 18 Monate sein. Fehlt das Gutachten, oder ist es bereits älter als 18 Monate, kann es auch von TÜV, Dekra oder anerkannten Sachverständigen neu erstellt werden.
Die „70er“-Genehmigung wird je nach Bundesland von...

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