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Serie Finanzierung: Teil 3 - Mieten & Leasen: Finanzierungsmodelle für Füchse

Wer nicht das nötige Geld auf der hohen Kante hat, aber unbedingt eine neue oder größere Maschine braucht, kann diese mieten oder leasen. Diese Formen der Finanzierung bieten besondere Vorteile, aber auch Fallstricke. Welche diese sind, erfahren Sie im folgenden Bericht.

Gerade sehr große und teure Maschinen werden oft gemietet oder geleast, weil sowohl der Landwirt oder Lohnunternehmer wie auch der Händler oder Hersteller eine größere Finanzierungssicherheit haben. (Bildquelle: Hubert Wilmer)

Alter, schon wieder ein neues Auto?“ — Der Handwerker lacht und verdeutlicht dem Landwirt, dass der Leasingvertrag abgelaufen war und nur eine Unterschrift beim Kfz-Händler nötig war, um ein neues Fahrzeug zu bekommen. In der gewerblichen Wirtschaft ist das Leasing, die Miete oder der Mietkauf von Fahrzeugen weit verbreitet, in der Landwirtschaft dagegen nicht.
Wer scharf rechnet, wird feststellen, dass die Miete von Maschinen eine kostengünstige Lösung sein kann, auch wenn der Stunden- oder Hektarsatz zuerst abschreckt. Überdies trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht.
In der Praxis bieten sich für die Miete drei Varianten an. Im ersten Fall vereinbaren Sie mit einem Landwirt oder einem Lohnunternehmer, dass Sie seinen Traktor oder eine andere Landmaschine aus seinem Fuhrpark zeitlich begrenzt in Ihrem Betrieb einsetzen. Oft werden solche Mietverträge mündlich mit einem festen Stunden- oder Hektarsatz abgeschlossen. Grundsätzlich hat dies die gleiche Rechtskraft wie ein schriftlicher Vertrag. Doch besser ist eine Niederschrift, in der neben dem Preis die Bedingungen für den Ausfall der Maschine, Defekte oder den Schadenfall festgehalten sind.
Für Variante zwei der Maschinenvermietung wenden Sie sich an einen spezialisierten Traktor- und Maschinenvermieter. Diese haben in der Regel hochwertige und umfangreich ausgestattete Maschinen im Angebot. Um konkurrenzfähige Preise machen zu können, vermieten diese Anbieter meistens fest vereinbarte Einsatzumfänge in begrenzten Zeitfenstern. Das kann zum Beispiel eine Mindestauslastung von 200 Schlepperstunden im Monat sein, die in jedem Fall zu bezahlen sind. Die darüber hinausgehende Nutzung wird zusätzlich abgerechnet.
Die dritte Möglichkeit, an eine Mietmaschine zu kommen, ist der Landmaschinenhändler oder der Hersteller. Die Bedingungen unterscheiden sich in einigen Punkten von denen der spezialisierten Vermieter. So verlangen die Händler und Hersteller in der Regel nicht so hohe Mindestauslastungen. Auch ist die Auswahl vom alten Gebrauchten bis zum fast neuen Vorführer größer. Und letztlich sind die Preiskonditionen in der Regel besser, vor allem, wenn Sie die gemietete Maschine anschließend kaufen.
Aus solch einer Gemengelage kann dann der sogenannte Mietkauf entstehen. Dabei handelt es sich wie bei den zuvor beschriebenen Konstellationen auch um eine Miete. Jedoch wird dabei von Anfang an ein späterer Eigentumsübergang mit der Zahlung einer Schlussrate vereinbart. Gleichzeitig wird die Maschine in Ihrer Bilanz aktiviert. Die Bedingungen für eine Garantie und die Gewährleistung entsprechen in der Regel denen eines Kaufes.
Ganz anders sieht dies beim Leasing aus. Wie bei der Miete und beim Mietkauf reißt das Leasing zunächst kein großes Loch in die Kasse, und der Kreditrahmen bei den Hausbanken bleibt ebenfalls unberührt. Zudem gibt es noch einen weiteren Vorteil: Während Sie bei der klassischen Miete nur solche Maschinen zur Verfügung haben, die der Vermieter oder Händler gerade auf dem Hof hat, können Sie beim Leasing eine Maschine in der Ausrüstung Ihrer Wahl ordern. In der Regel ist dies eine Neumaschine.
Sie können somit ohne Kapitalbindung am technischen Fortschritt teilhaben. Und anders als beim Mietkauf wird eine geleaste Maschine nicht in der Bilanz aktiviert. Das bedeutet, dass sich das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital auf der Passiv-Seite anders als bei einer klassischen Fremdfinanzierung nicht ändert. Dies ist ein Aspekt, den Sie vorab am besten mit Ihrem Steuerberater klären.
Den Vorteilen stehen einige Nachteile entgegen. So ist kein Vermieter, sondern sind Sie selbst für die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen verantwortlich. Gleichzeitig sind Sie für den Vertragszeitraum an die Maschine gebunden. Wer eine Montagsmaschine geleast hat, die sachlich und rein rechtlich ohne große Probleme gewandelt werden könnte, hat ein echtes Problem.
Denn die Leasinggesellschaft als Eigentümerin der Maschine interessiert es nicht, ob und wie gut diese funktioniert. Sie kalkuliert allein mit den monatlichen Raten. In solchen Fällen bleibt oft nur der Weg, seine Rechte beim Händler geltend zu machen. Aber wer verklagt schon gerne jemanden, mit dem er schon lange zusammen arbeitet und der in der Sache auf seiner Seite ist?
Vorbeugend sollten Sie deshalb überlegen, zusätzlich ein Wartungspaket mitzuleasen, das das Ausfall- und Reparaturrisiko abdeckt. Das erhöht einerseits die Kosten, sorgt andererseits aber für einen ruhigeren Schlaf.
Unter dem Strich kann es auch teuer werden, wenn der Landwirt oder Lohnunternehmer in Zahlungsverzug kommt. Dann kann die Leasinggesellschaft umfangreiche Schadenersatzansprüche stellen. In der Regel umfassen diese alle restlichen Raten, selbst wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt und die Maschine vom Hof geholt wird .
Während Sie es beim Kauf oder der Miete einer Maschine...

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