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Investitionsprogramm Landwirtschaft: Viele Fragen zum Start

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft fördert der Bund Investitionen in moderne Technik. Der Start verlief holprig und die Auswirkungen des Programms könnten vielschichtig sein.

Schleppschuhverteiler Güllefass

Verteiltechnik ist ein Schwerpunkt beim Investitionsprogramm Landtechnik. Die Tankwagen stehen in der Diskussion. (Bildquelle: Bensing)

Gut zu wissen

- Das Investitionsprogramm ­Landwirtschaft gibt bis zu 40 % Zuschuss zur Anschaffung nachhaltiger Landtechnik.
- Die geförderte Technik ist auf einer Positivliste genannt, die laufend angepasst wird.
- Zum Redaktionsschluss lagen noch nicht alle Details für die nächste Antragsrunde vor. Wir halten Sie auf profi.de auf dem Laufenden.
Am 11. Januar lief über die Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit etwas Verspätung das Antragsverfahren für das Investitionsprogramm Landwirtschaft an — und war nach zwei Stunden schon wieder geschlossen. Die Mittel zur Förderung von Maschinen waren vergeben.
In der abgelaufenen ersten Runde umfasste der Topf 72,5 Mio. Euro. Insgesamt stellt der Bund über vier Jahre 816 Mio. Euro für Investitionen in nachhaltige, fortschrittliche Technik zur Verfügung (Tabelle: „Aufteilung der Fördergelder“). Das BMEL kündigte an, weitere Mittel bereits im März und nicht erst in der zweiten Jahreshälfte bereitzustellen. Die Details der neuen Aufteilung und der Termin standen zum Redaktionsschluss dieser profi-Ausgabe noch nicht fest.

Ernüchterung bei den Antragstellern

Viele Landwirte erhofften sich bereits einen positiven Förderbescheid aus dieser ersten Runde. Im Vorfeld wurde erst spät kommuniziert, dass die Mittel begrenzt und auf die unterschiedlichen Förderbereiche Maschinen, Wirtschaftsdüngerlager und Separa­toren aufgeteilt sind.
Viele potenzielle Antragsteller hatten sich auf einen Run vorbereitet und waren direkt am 11. Januar um 12 Uhr, dem avisierten Start, am Rechner und versuchten, die Homepage der Rentenbank zu erreichen. Diese konnte trotz Kapazitätsanpassungen im Vorfeld den Ansturm nicht bewältigen. Eine tatsächliche Antragstellung war erst ab etwa 17:30 Uhr möglich. Und nach rund zwei Stunden waren die Mittel für Maschinen für das erste Halbjahr bereits vergeben.
Auch bei positivem Förderbescheid bleibt für viele Antragsteller ein Unsicherheits­faktor. Wiederum sehr spät kommuniziert wurde, dass die bezuschussten Maschinen bis zum 31. Oktober 2021 beim Antragsteller auf dem Hof stehen und bezahlt sein müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Zusage. Gerade bei der stark geförderten Technik für Wirtschaftsdünger dürften die Lieferzeiten deutlich hinter diesem Termin liegen. Hier kann es also noch einmal knirschen, wenn es bei den Herstellern zu Verschiebungen der Produktionspläne zu­gunsten von bezuschusster Technik kommen muss. Auch die Zulieferer melden eine gestiegene Nachfrage.
Kritik an dem Antragsverfahren weist das BMEL übrigens zurück. Am Windhundprinzip dürfte sich daher vermutlich auch zu den nächsten Terminen nichts ändern.

Spontankauf: Güllefass & Düngerstreuer

Die Flut der Anträge begründet sich in der Höhe der Förderung. Bis zu 40 % für Ausbringtechnik samt Fass, Wiegestreuer oder Pflanzenschutzspritze verleiten dazu, Investitionen vorzuziehen. Die Förderung beinhaltet bei pauschalierenden Betrieben auch die Umsatzsteuer. Entsprechend ausgelastet waren über den Jahreswechsel auch Landtechnikhersteller und -handel, müssen doch jedem Antrag drei Vergleichsangebote beigefügt werden. Dadurch blieb die nötige Beratung für oder gegen eine bestimmte Technik oder Ausstattung zuweilen auf der Strecke — die Zeit war einfach zu knapp.
Eine große Zahl der Antragsteller hat sich vermutlich eher kurzfristig aufgrund der Förderung für eine Investition entschieden. Ärgerlich besonders für die, die geplant haben und leer...

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