Gut zu wissen
- Das Investitionsprogramm Landwirtschaft gibt bis zu 40 % Zuschuss zur Anschaffung nachhaltiger Landtechnik.
- Die geförderte Technik ist auf einer Positivliste genannt, die laufend angepasst wird.
- Zum Redaktionsschluss lagen noch nicht alle Details für die nächste Antragsrunde vor. Wir halten Sie auf
profi.de auf dem Laufenden.
Am 11. Januar lief über die Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit etwas Verspätung das Antragsverfahren für das Investitionsprogramm Landwirtschaft an — und war nach zwei Stunden schon wieder geschlossen. Die Mittel zur Förderung von Maschinen waren vergeben.
In der abgelaufenen ersten Runde umfasste der Topf 72,5 Mio. Euro. Insgesamt stellt der Bund über vier Jahre 816 Mio. Euro für Investitionen in nachhaltige, fortschrittliche Technik zur Verfügung (Tabelle: „Aufteilung der Fördergelder“). Das BMEL kündigte an, weitere Mittel bereits im März und nicht erst in der zweiten Jahreshälfte bereitzustellen. Die Details der neuen Aufteilung und der Termin standen zum Redaktionsschluss dieser profi-Ausgabe noch nicht fest.
Ernüchterung bei den Antragstellern
Viele Landwirte erhofften sich bereits einen positiven Förderbescheid aus dieser ersten Runde. Im Vorfeld wurde erst spät kommuniziert, dass die Mittel begrenzt und auf die unterschiedlichen Förderbereiche Maschinen, Wirtschaftsdüngerlager und Separatoren aufgeteilt sind.
Viele potenzielle Antragsteller hatten sich auf einen Run vorbereitet und waren direkt am 11. Januar um 12 Uhr, dem avisierten Start, am Rechner und versuchten, die Homepage der Rentenbank zu erreichen. Diese konnte trotz Kapazitätsanpassungen im Vorfeld den Ansturm nicht bewältigen. Eine tatsächliche Antragstellung war erst ab etwa 17:30 Uhr möglich. Und nach rund zwei Stunden waren die Mittel für Maschinen für das erste Halbjahr bereits vergeben.
Auch bei positivem Förderbescheid bleibt für viele Antragsteller ein Unsicherheitsfaktor. Wiederum sehr spät kommuniziert wurde, dass die bezuschussten Maschinen bis zum 31. Oktober 2021 beim Antragsteller auf dem Hof stehen und bezahlt sein müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Zusage. Gerade bei der stark geförderten Technik für Wirtschaftsdünger dürften die Lieferzeiten deutlich hinter diesem Termin liegen. Hier kann es also noch einmal knirschen, wenn es bei den Herstellern zu Verschiebungen der Produktionspläne zugunsten von bezuschusster Technik kommen muss. Auch die Zulieferer melden eine gestiegene Nachfrage.
Kritik an dem Antragsverfahren weist das BMEL übrigens zurück. Am Windhundprinzip dürfte sich daher vermutlich auch zu den nächsten Terminen nichts ändern.
Spontankauf: Güllefass & Düngerstreuer
Die Flut der Anträge begründet sich in der Höhe der Förderung. Bis zu 40 % für Ausbringtechnik samt Fass, Wiegestreuer oder Pflanzenschutzspritze verleiten dazu, Investitionen vorzuziehen. Die Förderung beinhaltet bei pauschalierenden Betrieben auch die Umsatzsteuer. Entsprechend ausgelastet waren über den Jahreswechsel auch Landtechnikhersteller und -handel, müssen doch jedem Antrag drei Vergleichsangebote beigefügt werden. Dadurch blieb die nötige Beratung für oder gegen eine bestimmte Technik oder Ausstattung zuweilen auf der Strecke — die Zeit war einfach zu knapp.
Eine große Zahl der Antragsteller hat sich vermutlich eher kurzfristig aufgrund der Förderung für eine Investition entschieden. Ärgerlich besonders für die, die geplant haben und leer...
Gut zu wissen
- Das Investitionsprogramm Landwirtschaft gibt bis zu 40 % Zuschuss zur Anschaffung nachhaltiger Landtechnik.
- Die geförderte Technik ist auf einer Positivliste genannt, die laufend angepasst wird.
- Zum Redaktionsschluss lagen noch nicht alle Details für die nächste Antragsrunde vor. Wir halten Sie auf
profi.de auf dem Laufenden.
Am 11. Januar lief über die Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit etwas Verspätung das Antragsverfahren für das Investitionsprogramm Landwirtschaft an — und war nach zwei Stunden schon wieder geschlossen. Die Mittel zur Förderung von Maschinen waren vergeben.
In der abgelaufenen ersten Runde umfasste der Topf 72,5 Mio. Euro. Insgesamt stellt der Bund über vier Jahre 816 Mio. Euro für Investitionen in nachhaltige, fortschrittliche Technik zur Verfügung (Tabelle: „Aufteilung der Fördergelder“). Das BMEL kündigte an, weitere Mittel bereits im März und nicht erst in der zweiten Jahreshälfte bereitzustellen. Die Details der neuen Aufteilung und der Termin standen zum Redaktionsschluss dieser profi-Ausgabe noch nicht fest.
Ernüchterung bei den Antragstellern
Viele Landwirte erhofften sich bereits einen positiven Förderbescheid aus dieser ersten Runde. Im Vorfeld wurde erst spät kommuniziert, dass die Mittel begrenzt und auf die unterschiedlichen Förderbereiche Maschinen, Wirtschaftsdüngerlager und Separatoren aufgeteilt sind.
Viele potenzielle Antragsteller hatten sich auf einen Run vorbereitet und waren direkt am 11. Januar um 12 Uhr, dem avisierten Start, am Rechner und versuchten, die Homepage der Rentenbank zu erreichen. Diese konnte trotz Kapazitätsanpassungen im Vorfeld den Ansturm nicht bewältigen. Eine tatsächliche Antragstellung war erst ab etwa 17:30 Uhr möglich. Und nach rund zwei Stunden waren die Mittel für Maschinen für das erste Halbjahr bereits vergeben.
Auch bei positivem Förderbescheid bleibt für viele Antragsteller ein Unsicherheitsfaktor. Wiederum sehr spät kommuniziert wurde, dass die bezuschussten Maschinen bis zum 31. Oktober 2021 beim Antragsteller auf dem Hof stehen und bezahlt sein müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Zusage. Gerade bei der stark geförderten Technik für Wirtschaftsdünger dürften die Lieferzeiten deutlich hinter diesem Termin liegen. Hier kann es also noch einmal knirschen, wenn es bei den Herstellern zu Verschiebungen der Produktionspläne zugunsten von bezuschusster Technik kommen muss. Auch die Zulieferer melden eine gestiegene Nachfrage.
Kritik an dem Antragsverfahren weist das BMEL übrigens zurück. Am Windhundprinzip dürfte sich daher vermutlich auch zu den nächsten Terminen nichts ändern.
Spontankauf: Güllefass & Düngerstreuer
Die Flut der Anträge begründet sich in der Höhe der Förderung. Bis zu 40 % für Ausbringtechnik samt Fass, Wiegestreuer oder Pflanzenschutzspritze verleiten dazu, Investitionen vorzuziehen. Die Förderung beinhaltet bei pauschalierenden Betrieben auch die Umsatzsteuer. Entsprechend ausgelastet waren über den Jahreswechsel auch Landtechnikhersteller und -handel, müssen doch jedem Antrag drei Vergleichsangebote beigefügt werden. Dadurch blieb die nötige Beratung für oder gegen eine bestimmte Technik oder Ausstattung zuweilen auf der Strecke — die Zeit war einfach zu knapp.
Eine große Zahl der Antragsteller hat sich vermutlich eher kurzfristig aufgrund der Förderung für eine Investition entschieden. Ärgerlich besonders für die, die geplant haben und leer ausgegangen sind. Wer z. B. vorausschauend in diese Technik investieren wollte und in den Vorjahren einen Investitionsabzug gebildet hat, kann jetzt ohne positiven Förderbescheid noch auf den Märztermin setzen. Eine Lieferung bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, wie sie für eine Nutzung des Investitionsabzugs nötig ist, dürfte aber schwierig werden.
Die Alternativen: Entweder den Investitionsabzug rückwirkend gewinn-erhöhend auflösen und auf Förderung zu einer späteren Zeit hoffen oder die Maschine in einem überhitzten Markt ohne Zuschuss anschaffen.
Eine Chance dazu könnte sich auf dem Gebrauchtmarkt ergeben. Auch dieser gerät durch die hohe Förderung wohl unter Druck. Die nächsten Jahre bietet Gebrauchtkäufern vielleicht das ein oder andere Schnäppchen. Verkäufer sollten dagegen mit ihrer Restwerterwartung eher vorsichtig kalkulieren.
Wer profitiert?
Im Fokus des Investitionsprogramms Landwirtschaft stehen die landwirtschaftlichen Betriebe (40 % Zuschuss) sowie Lohnunternehmen und Maschinenringe (10 bis 20 %). Das BMEL sieht auch kleine Betriebe als Profiteure der Förderung, auch wenn sie wegen hoher Investitionssummen nicht direkt investieren können. Begründung: Da Lohnunternehmen und Maschinenringe antragsberechtigt sind, können kleine Betriebe durch die Beauftragung dieser Dienstleister auf die Technik zugreifen.
Landwirtschaftliche Betriebe dürfen die Technik fünf Jahre lang nicht überbetrieblich einsetzen, wenn der volle Fördersatz von 40 % in Anspruch genommen wird. Ein Verkauf innerhalb dieser Zeit bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rentenbank. Bei Lohnunternehmen und Maschinenringen beträgt dieser Zweckbindungszeitraum drei Jahre. Kontrollen können vor Ort oder durch Anfordern von Unterlagen erfolgen.
Die Förderung erhalten nur Maschinen und Geräte auf der Positivliste (Kasten: „Das wird gefördert“). Nach profi-Recherchen und Berichten aus der Praxis kam es deshalb bei dieser Technik zu Preissteigerungen. Wer im Herbst 2020 investiert und Frühkaufrabatte und Verhandlungsspielraum genutzt hat, steht auch wegen der Mehrwertsteueranpassung zum Jahreswechsel vielleicht kaum schlechter da, als mit einem positiven Förderbescheid — ohne die Einschränkungen, was z. B. den Lohneinsatz angeht.
Fragen wirft aus Sicht einiger Hersteller die Positivliste auf (Kasten: „Das wird gefördert“). Die Spanne geht dabei von einzelnen Maschinen, die aus Herstellersicht fehlen, bis zu kompletten Bauarten, die es nicht auf die Liste schafften.
So wird z. B. bei den Tankwagen, die immer nur in Verbindung mit Ausbringtechnik gefördert werden, keine Vakuumtechnik aufgeführt. Hersteller mit diesem Schwerpunkt sehen eine Wettbewerbsverzerrung und wollen sich gegen die Entscheidung wehren.
Das BMEL begründet die Begrenzung auf Pumptankwagen damit, dass Vakuumtechnik weniger genau oder zusätzliche Technik zur Erreichung einer vergleichbaren Genauigkeit nötig sei. Hier gibt es aktuell noch Diskussionen. Eine neue Positivliste wird zur März-Runde erwartet.
Schnell sein oder warten
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft läuft noch über vier Jahre. Die Verteilung der Fördersummen sah bisher noch leicht höhere Summen in den Jahren 2022 und 2023 vor. Aufgrund der hohen Nachfrage war das Vorziehen von Mitteln in der Diskussion. Dies dürfte allerdings Grenzen haben. Zum einen sind die Produktionskapazitäten der Hersteller begrenzt. Zum anderen zielt die Anpassung der Positivliste auch auf den technischen Fortschritt ab — und der braucht Zeit.
Nach jetzigem Stand kann es also auch eine gute Taktik sein, den Markt und die Technik zu beobachten, geplant zu investieren und mehrere Förderrunden einzukalkulieren, bevor es mit dem positiven Bescheid klappt. Die nächsten Runden werden Aufschluss darüber geben, ob der Ansturm anhält. Eine Garantie für eine Förderzusage gibt es nicht.
Das wird gefördert
Was gefördert wird und wer die Förderung erhält, darüber gibt eine Positivliste auf der Homepage der Rentenbank Auskunft (
rentenbank.de). Geräte müssen gelistet sein, um für eine Förderung infrage zu kommen, außerdem ist ein Rentenbank-Darlehn über die Hausbank in Höhe von mindestens 60 % der Investitionssumme nötig. Die Positivliste wird ständig aktualisiert, hier der Stand Januar 2021. Zur nächsten Förderrunde ist mit einer neuen Version zu rechnen.
Das Thema Wirtschaftsdünger ist ein Schwerpunkt der Förderung. Hier sieht die Positivliste folgende Kategorien vor:
- Gülle-Injektionsgeräte für Acker und Grünland, auch einschließlich Tankwagen, Verschlauchungstechnik oder Selbstfahrer
- Gülle-Schleppschuhverteiler, auch einschließlich Tankwagen, Verschlauchungstechnik oder Selbstfahrer
- Ausbringtechnik für angesäuerte Wirtschaftsdünger (z. B. SyreN-Verfahren)
- N-Sensoren für den Traktoranbau zur Messung des Pflanzenbedarfs
- NIR-Sensoren an Tankwagen oder Übergabestationen zur Ermittlung des Nährstoffgehaltes im Wirtschaftsdünger
- Separatoren für Wirtschaftsdünger, auch in mobiler Ausführung
- Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger bei einer Lagerkapazität von zwei Monaten über der gesetzlichen Anforderungen
Bei der Ausbringtechnik können Sie die Förderung sowohl für den einzelnen Verteiler als auch für ein komplettes Fass oder den Selbstfahrer erhalten. Die Ausbringtechnik für angesäuerte Wirtschaftsdünger sowie N- und NIR-Sensoren werden einzeln gefördert und können damit auch nachgerüstet werden. Für bauliche Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger muss bei Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen.
Mineraldüngerausbringung und Pflanzenschutz sind weitere Förderschwerpunkte:
- Pneumatische Mineraldüngerstreuer mit Teilbreitenschaltung, entweder mit Teilflächenapplikation und Mengenkontrollsystem oder mit Systemen zur Kontrolle der Düngerverteilung
- Scheiben- und Schleuderdüngerstreuer, GPS-gestützt oder mit Sensoren und Kontrollsystemen (Teilbreitenschaltung, Mengenkontrolle und Verteilungskontrolle)
- Spritz- und Sprühgeräte für den Obst-, Garten- und Weinbau mit mindestens 90 % Abdriftminderung
- Pflanzenschutzgeräte mit Sensoren für Bestandslücken und Befall
- Feldspritzen, ausgestattet mit automatischer Teilbreitenschaltung, Gestängeführung und automatischer Innenreinigung
- Feldspritzen mit Umbausatz für Flächen- und Bandapplikation
- Feldspritzen mit Mehrkammersystem, ausgerüstet zur teilflächenspezifischen Ausbringung
- Selbstfahr-Feldspritzen mit diesen Ausstattungen
Ein dritter großer Bereich ist die mechanische Unkrautbekämpfung:
- Maschinen und Geräte für mechanische Unkrautbekämpfung in Reihenkulturen (Hacken) mit elektronischer Reihenführung
- Striegel mit kontrollierter Tiefenführung der Zinken, zum Beispiel über Stützräder
Zu Redaktionsschluss lagen noch keine Details für die nächste Antragsrunde im März vor.
Wir Informieren Sie dazu auf profi.de.
profi bietet außerdem im Rahmen der profi LIVE Veranstaltungsreihe ein Webinar zum Thema „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ an. Experten berichten zum Verfahren, zur Technik der Positivliste und zu sinnvollen Ausstattungen.
Hier finden Sie alle Informationen:
profi.de/investlw
Fazit
In der ersten Runde wurde die Investitionsförderung stark nachgefragt. Am Windhundverfahren wird sich auch in kommenden Runden nichts ändern. Der Förderzeitraum erstreckt sich über die nächsten vier Jahre, Anpassungen in diesem Jahr sind geplant, die Kapazitäten der Hersteller allerdings bereits stark ausgelastet.
Die Technik wird sich weiterentwickeln, und es kann sinnvoll sein, abzuwarten. Die Positivliste gibt Aufschluss darüber, was gefördert wird. Sie wird ständig aktualisiert. Auch der Gebrauchtmarkt könnte attraktiver werden — ohne die Einschränkungen der Zweckbindung.