Maschinenbruchversicherungen in der Praxis: Vorsicht bei Bruch
Maschinenbruchversicherungen sollen vor Ungemach schützen, wenn es zu Schäden kommt. Aber im Alltag kann es auch mal Bruch mit der Bruchversicherung geben — ein Praxisfall.
Maschinenbruchversicherungen sollen eigentlich das „Rundum-sorglos-Paket“ für den Landwirt oder den Lohnunternehmer sein. Die Maschinen sind gegen alle Gefahren versichert, und im Schadensfall soll es schnelle Hilfe bei Reparaturen oder Wiederbeschaffungen geben.
Dabei decken Maschinenbruchversicherungen sogar Havarien ab, die beispielsweise durch Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind — also auch fahrlässiges Handeln. So weit klingt das gut. Uns ist jedoch ein Fall aus der Praxis begegnet, den wir hier anonym darstellen wollen. Denn Sie als Berufskollegen können viel daraus lernen.
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Maschinenbruchversicherungen sollen eigentlich das „Rundum-sorglos-Paket“ für den Landwirt oder den Lohnunternehmer sein. Die Maschinen sind gegen alle Gefahren versichert, und im Schadensfall soll es schnelle Hilfe bei Reparaturen oder Wiederbeschaffungen geben.
Dabei decken Maschinenbruchversicherungen sogar Havarien ab, die beispielsweise durch Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind — also auch fahrlässiges Handeln. So weit klingt das gut. Uns ist jedoch ein Fall aus der Praxis begegnet, den wir hier anonym darstellen wollen. Denn Sie als Berufskollegen können viel daraus lernen.
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Eines vorweg: Nach langem Hin und Her befindet sich der Fall auf der Zielgeraden. Wir berichten in einer der nächsten Ausgaben, wie es endgültig ausgegangen ist. Wir liefern aber schon jetzt die ausführliche Darstellung, weil auf den Betrieben in der zweiten Jahreshälfte viele Versicherungen auf den Prüfstand kommen und die Informationen für Praktiker wichtig sind.
Der Versicherungsfall – Eine Presswickel-Kombination Krone Comprima CV 210 XC
Es geht um eine Presswickel-Kombination Krone Comprima CV 210 XC aus dem Baujahr 2014. Diese Maschine wurde vom profi-Leser im Jahr 2020 gebraucht für netto 41.500 Euro gekauft und hatte zu dem Zeitpunkt rund 22.000 Ballen gepresst. Sie war frei von Schäden und es waren in den letzten drei Jahren auch keine Schäden an der Maschine passiert — die Presse war in einem hervorragenden Zustand für ihr Alter bzw. ihre Arbeitsleistung. Diese Presswickel-Kombination geriet jedoch im Juli 2023 in Brand — also in ihrer vierten Saison bei unserem Praktiker. Er hat damit pro Saison ungefähr 1.500 Ballen gepresst und gewickelt.
Die Versicherung
Weil die Comprima noch relativ jung und gut in Schuss war, hatte der Landwirt überlegt, eine Maschinenbruchversicherung abzuschließen, um den Wert der Presse abzusichern. Also fragte er bei seinem Versicherungsberater an, der ihm ein Angebot unterbreitete. Die Comprima sollte laut Agentur-Angebot mit einer Versicherungssumme von 121.000 Euro versichert werden. Das wäre seinerzeit der ungefähre Listen-Neupreis bei einer Anschaffung gewesen.
Vereinbart wurde darüber hinaus ein Selbstbehalt von 1.000 Euro — ein üblicher Wert. Neben den reinen Maschinenschäden waren auch die Kosten für Aufräumaktionen, Entsorgungskosten für Erdreich etc. abgedeckt — wichtig für Schadensereignisse wie etwa Brände oder größere Ölverluste.
Der Schaden: Ausgebrannte Presswickel-Kombination
Beim Strohpressen Mitte Juli kam es aus unbekannten Gründen zu einem Brand in der Maschine. Der Leser konnte den Schlepper glücklicherweise noch abkoppeln — aber die Presse wurde Opfer der Flammen und brannte komplett aus. Was genau die Brandursache war, konnte (und musste) nicht ermittelt werden, vermutlich hatte das Feuer seinen Ursprung in der Presskammer. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen und in der unmittelbaren Umgebung weitere Schäden verhindern. So weit erschien dem Leser auch alles normal — soweit man bei einem Brand von normalen Umständen sprechen kann.
Nach dem Schaden
Der Leser meldete den Schaden direkt bei seiner Versicherungsgesellschaft. Diese bearbeitete den Fall aber nicht selbst und es kam auch nicht die örtliche Agentur ins Spiel — was hilfreich gewesen wäre.
Die Bearbeitung des Schadens wurde mit einigen Tagen Verzögerung an eine unabhängige Schadenmanagementagentur weitergegeben, die sich einige hundert Kilometer entfernt befand. Diese meldete sich umgehend sachlich-professionell bei dem Landwirt und forderte weitere Informationen an. Der Einsatz eines Gutachters wurde von der Agentur nicht als notwendig erachtet.
Die erste Ernüchterung
Der Leser hatte selbst Fotos von dem Brandschaden gemacht und diese bei der Schadenmanagementagentur eingereicht. Diese nahm der Sachverständige der Agentur — ein studierter und promovierter Agrarwissenschaftler — zum Anlass, einen Totalschaden festzustellen. Bis dahin war für den Leser ja auch alles okay. Kritisch wurde es dann bei der Berechnung des Schadens.
Fehler im Vertrag
Zugrundgelegt wurde zunächst der nachweislich gezahlte Gebrauchtpreis der Maschine in Höhe von netto 41.500 Euro. Die Versicherung nahm aber Bezug auf den Neupreis, der nicht wie im Angebot vereinbart, mit 121.000 Euro den Weg in den Vertrag gefunden hatte, sondern es waren 46.500 Euro aufgeführt – das war dem Leser gar nicht aufgefallen. Auch deswegen nicht, weil er die Raten für die ursprünglich vereinbarten 121.000 Euro zahlte. Im Nachhinein war das sein Glück.
Mit den 46.500 Euro als Grundlage wurde eine übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt — hier ging es nur um die Jahre, nicht etwa um die gepressten oder gewickelten Ballen.
Nach dieser Rechnung hätte der Restwert noch 10 % von 46.500 Euro betragen — also 4.650 Euro Restwert für eine neun Jahre alte, top gepflegte Krone Comprima CV 210 XC. Eine Einschätzung völlig fern jeglicher realistischer Marktpreise — eine theoretische Schätzung aus dem Büro.
Aufgrund der dem Leser zugestandenen geringen Nutzung wurde ein Wertzuschlag in Ansatz gebracht, der die Maschine dann mit einem Restwert von 6 .75 Euro auswies — abschließend wurde großzügig gerundet und dem Praktiker wurden 7.000 Euro Restwert in Aussicht gestellt. Abzüglich der 1.000 Euro Selbstbeteiligung sollten als 6.000 Euro auf sein Konto überwiesen werden, um sich davon vergleichbaren Ersatz zu schaffen.
Eigene Recherchen
Der Leser prüfte den Markt selbst und ermittelte für halbwegs vergleichbare Maschinen nahezu den Preis, den er drei Jahre bzw. vier Ernten zuvor bezahlt hatte — rund 41.500 Euro für eine dann jetzt 14 Jahre alte Maschinen mit vergleichbaren Ballenzahlen — die Comprima war also nahezu wertstabil geblieben.
Zeitgleich forderte der Landwirt die fehlenden 34.500 Euro direkt bei der Versicherung an, mit dem Hinweis darauf, dass laut dem Versicherungsvertrag der Zeitwert abgedeckt und damit auch zu leisten sei.
Damit biss er redensartlich zunächst auf Granit. Die Schadenagentur und die Versicherung blockten ab — niemand wollte etwas von einer Entschädigung von mehr als 6.000 Euro wissen.
Auseinandersetzung um das Recht
Mit dieser bitteren Erkenntnis wandte sich der Leser an seine Rechtsanwälte und der Kampf um das Recht nahm seinen Lauf. Anwälte und landtechnische versierte Gutachter rieten dem profi-Leser dazu, nicht aufzugeben und nötigenfalls auch gerichtliche Schritte anzudrohen — denn immerhin stand ein Streitwert von knapp 35.000 Euro im Raum. Auch die profi-Redaktion kontaktierte der Leser, hier wurde der Kontakt zu dem genannten Helfer hergestellt.
Im Laufe der Auseinandersetzungen stellte sich dann heraus, dass der Vertrag und das Angebot nicht deckungsgleich waren. Dank des guten Kontakts des Lesers zur Versicherungsagentur setze diese sich dann schließlich für den Leser bei der eigenen Versicherungsgesellschaft ein.
Was lässt sich daraus lernen?
Unser Praktiker hat daraus gelernt, nicht nur das Angebot, die Versicherungsraten und den Vertrag mehrfach nachzuprüfen, sondern auch den Schriftverkehr und die Gespräche mit allen Beteiligten akribisch zu protokollieren. Außerdem muss ein klares Verständnis auf beiden Seiten herrschen, um welche Werte es geht. Nutzungsjahre oder Arbeitseinheiten wie Ballen sind nicht immer deckungsgleich. Theoretische Zeitwerte differieren teils stark zu Gebrauchtmarktpreisen.
Außerdem muss man hier ggf. regelmäßig nachjustieren und die Versicherungssumme und möglicherweise auch die Ratenhöhe anpassen, damit man im Schadensfall nicht so da steht, wie es leider bei unserem Leser zunächst der Fall war. Was aber am schlimmsten ist: Eine Ersatzmaschine steht unter solchen Umständen erst recht nicht zügig auf dem Hof.
Wir halten Sie über den Ausgang dieses Falles aus der Praxis auf dem Laufenden.