Schon wieder ein neues Auto?“ — Der Handwerker lacht und verdeutlicht dem Landwirt, dass der Leasingvertrag abgelaufen und nur eine Unterschrift beim Händler nötig war. In der gewerblichen Wirtschaft ist Leasing, Miete oder Mietkauf von Fahrzeugen verbreitet.
Scharf rechnen und mieten
Wer scharf rechnet, wird feststellen, dass die Miete von Maschinen eine kostengünstige Lösung sein kann, auch wenn der Stunden- oder Hektarsatz zuerst abschreckt. Überdies trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht. In der Praxis bieten sich für die Miete drei Varianten an.
Im ersten Fall vereinbaren Sie mit einem Landwirt oder Lohnunternehmer, dass Sie seinen Mähdrescher aus seinem Fuhrpark zeitlich begrenzt in Ihrem Betrieb einsetzen. Oft werden solche Mietverträge mündlich mit festem Stunden- oder Hektarsatz abgeschlossen. Grundsätzlich hat dies die gleiche Rechtskraft wie ein schriftlicher Vertrag. Doch besser ist natürlich eine Niederschrift mit Preis und Bedingungen für den Maschinenausfall, Defekte oder einen Schaden.
Für Variante zwei der Maschinenvermietung wenden Sie sich an einen spezialisierten Maschinenvermieter. Diese haben in der Regel hochwertige und umfangreich ausgestattete Mähdrescher im Angebot. Um konkurrenzfähige Preise bieten zu können, vermieten diese Anbieter in den meisten Fällen fest vereinbarte Einsatzumfänge in begrenzten Zeitfenstern. Das kann zum Beispiel eine Mindestauslastung von 500 ha in der Saison sein, die in jedem Fall zu bezahlen sind. Geht die tatsächliche Nutzung darüber hinaus, wird diese zusätzlich abgerechnet.
Die dritte Möglichkeit, an eine Mietmaschine zu kommen, ist der Landmaschinenhändler oder der Hersteller. Die Bedingungen unterscheiden sich in einigen Punkten von denen der spezialisierten Vermieter. So verlangen die Händler und Hersteller in der Regel nicht so hohe Mindestauslastungen. Außerdem ist die Auswahl größer und reicht vom alten Gebrauchten bis zur fast neuen Vorführmaschine. Und letztlich sind die Preiskonditionen in der Regel besser, vor allem, wenn Sie die gemietete Maschine anschließend kaufen.
Aus solch einer Gemengelage kann dann der sogenannte Mietkauf entstehen. Dabei handelt es sich wie bei den zuvor beschriebenen Konstellationen auch um eine Miete. Jedoch wird dabei von Anfang an ein späterer Eigentumsübergang mit der Zahlung einer Schlussrate vereinbart. Gleichzeitig wird die Maschine in Ihrer Bilanz aktiviert. Die Bedingungen für eine Garantie und die Gewährleistung entsprechen in der Regel denen eines Kaufes.
Leasing mit freier Wahl der Ausstattung
Wie bei der Miete und beim Mietkauf reißt das Leasing zunächst kein großes Loch in die Kasse, und der Kreditrahmen bei den Hausbanken bleibt ebenfalls unberührt. Zudem gibt es noch einen weiteren Vorteil: Während Sie bei der klassischen Miete nur solche Maschinen zur Verfügung haben, die der Vermieter oder Händler gerade auf dem Hof hat, können Sie beim Leasing eine Maschine in der Ausrüstung Ihrer Wahl ordern. In der Regel ist dies eine Neumaschine.
Sie können somit ohne Kapitalbindung am technischen Fortschritt teilhaben. Und anders als beim Mietkauf wird eine...
Schon wieder ein neues Auto?“ — Der Handwerker lacht und verdeutlicht dem Landwirt, dass der Leasingvertrag abgelaufen und nur eine Unterschrift beim Händler nötig war. In der gewerblichen Wirtschaft ist Leasing, Miete oder Mietkauf von Fahrzeugen verbreitet.
Scharf rechnen und mieten
Wer scharf rechnet, wird feststellen, dass die Miete von Maschinen eine kostengünstige Lösung sein kann, auch wenn der Stunden- oder Hektarsatz zuerst abschreckt. Überdies trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht. In der Praxis bieten sich für die Miete drei Varianten an.
Im ersten Fall vereinbaren Sie mit einem Landwirt oder Lohnunternehmer, dass Sie seinen Mähdrescher aus seinem Fuhrpark zeitlich begrenzt in Ihrem Betrieb einsetzen. Oft werden solche Mietverträge mündlich mit festem Stunden- oder Hektarsatz abgeschlossen. Grundsätzlich hat dies die gleiche Rechtskraft wie ein schriftlicher Vertrag. Doch besser ist natürlich eine Niederschrift mit Preis und Bedingungen für den Maschinenausfall, Defekte oder einen Schaden.
Für Variante zwei der Maschinenvermietung wenden Sie sich an einen spezialisierten Maschinenvermieter. Diese haben in der Regel hochwertige und umfangreich ausgestattete Mähdrescher im Angebot. Um konkurrenzfähige Preise bieten zu können, vermieten diese Anbieter in den meisten Fällen fest vereinbarte Einsatzumfänge in begrenzten Zeitfenstern. Das kann zum Beispiel eine Mindestauslastung von 500 ha in der Saison sein, die in jedem Fall zu bezahlen sind. Geht die tatsächliche Nutzung darüber hinaus, wird diese zusätzlich abgerechnet.
Die dritte Möglichkeit, an eine Mietmaschine zu kommen, ist der Landmaschinenhändler oder der Hersteller. Die Bedingungen unterscheiden sich in einigen Punkten von denen der spezialisierten Vermieter. So verlangen die Händler und Hersteller in der Regel nicht so hohe Mindestauslastungen. Außerdem ist die Auswahl größer und reicht vom alten Gebrauchten bis zur fast neuen Vorführmaschine. Und letztlich sind die Preiskonditionen in der Regel besser, vor allem, wenn Sie die gemietete Maschine anschließend kaufen.
Aus solch einer Gemengelage kann dann der sogenannte Mietkauf entstehen. Dabei handelt es sich wie bei den zuvor beschriebenen Konstellationen auch um eine Miete. Jedoch wird dabei von Anfang an ein späterer Eigentumsübergang mit der Zahlung einer Schlussrate vereinbart. Gleichzeitig wird die Maschine in Ihrer Bilanz aktiviert. Die Bedingungen für eine Garantie und die Gewährleistung entsprechen in der Regel denen eines Kaufes.
Leasing mit freier Wahl der Ausstattung
Wie bei der Miete und beim Mietkauf reißt das Leasing zunächst kein großes Loch in die Kasse, und der Kreditrahmen bei den Hausbanken bleibt ebenfalls unberührt. Zudem gibt es noch einen weiteren Vorteil: Während Sie bei der klassischen Miete nur solche Maschinen zur Verfügung haben, die der Vermieter oder Händler gerade auf dem Hof hat, können Sie beim Leasing eine Maschine in der Ausrüstung Ihrer Wahl ordern. In der Regel ist dies eine Neumaschine.
Sie können somit ohne Kapitalbindung am technischen Fortschritt teilhaben. Und anders als beim Mietkauf wird eine geleaste Maschine nicht in der Bilanz aktiviert. Das bedeutet, dass sich das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital auf der Passiv-Seite anders als bei einer klassischen Fremdfinanzierung nicht ändert. Dies ist ein Aspekt, den Sie vorab am besten mit Ihrem Steuerberater klären.
Den Vorteilen stehen einige Nachteile entgegen. So ist kein Vermieter, sondern Sie selbst für die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen verantwortlich. Gleichzeitig sind Sie für den gesamten Vertragszeitraum an den Drescher gebunden. Wer eine Montagsmaschine geleast hat, die sachlich und rechtlich ohne große Probleme gewandelt werden könnte, hat ein echtes Problem.
Denn die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Mähdreschers interessiert es nicht, ob und wie gut dieser funktioniert. Sie kalkuliert allein mit den monatlichen Raten. In solchen Fällen bleibt oft nur der Weg, seine Rechte beim Händler geltend zu machen. Aber wer verklagt schon gerne jemanden, mit dem er schon lange und gut zusammenarbeitet und der in der Sache auf seiner Seite ist?
Vorbeugend sollten Sie deshalb überlegen, zusätzlich ein Wartungspaket mitzuleasen, das das Risiko eines Ausfalls und einer Reparatur abdeckt. Das erhöht einerseits die Kosten, sorgt andererseits aber für einen ruhigeren Schlaf.
Zahlungsverzug kann teuer werden
Unter dem Strich kann es auch teuer werden, wenn der Leasingnehmer in Zahlungsverzug kommt. Dann kann die Leasinggesellschaft umfangreiche Schadenersatzansprüche stellen. In der Regel umfassen diese alle restlichen Raten, selbst wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt und die Maschine vom Hof geholt werden.
Während Sie es beim Kauf oder der Miete einer Maschine allein mit dem Händler oder Vermieter zu tun haben, kommt beim Leasing, wie übrigens auch beim Mietkauf, eine darauf spezialisierte Bank oder Gesellschaft ins Spiel. Diese wird Eigentümerin der Maschine, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. In der Regel arbeiten die Landmaschinenhändler mit ein oder zwei solchen Finanzierungsgesellschaften zusammen, die auf Landmaschinen spezialisiert sind.
Leasinggesellschaften
Seriöse Leasinggesellschaften verlangen von den Betriebsleitern eine Selbstauskunft zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Dazu gehört auch die Einholung einer Bankauskunft. Alternativ kann auch eine auf Leasing spezialisierte Abteilung der Hausbank ein Angebot machen. Im Einzelfall kann dies günstiger sein, als wenn man Sie beim Leasinggeber des Händlers aus dem großen Topf mit üblichem Risikoaufschlag betreut.
Vorsicht bei Leasingangeboten im Internet: Oft bieten diese sechsstellige Summen ohne Prüfung der Bonität an. Solche Leasingverträge sind per se bereits teurer, und sie können alle beschriebenen Nachteile und Risiken auf die Spitze bringen.
Im Internet gibt es aber auch nützliche Leasing-Werkzeuge: Leasing- und Zinsrechner. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie das Leasing im Verhältnis zu einer Finanzierung abschneidet, können Sie z. B. den kostenlosen Rechner von „zinsen-berechnen.de“ nutzen. Damit lässt sich vorab ermitteln, wie hoch die Leasingraten für eine Wunschmaschine werden. Auch bietet der Rechner die Möglichkeit, ein Leasingangebot zu überprüfen und in aller Kürze auszurechnen, mit welchem Zinssatz der Leasinggeber das Angebot erstellt hat.
Bei einigen Leasingrechnern tauchen die Begriffe „Teilamortisation“ und „Vollamortisation“ auf. Die erste Variante ist in der Landtechnik am häufigsten anzutreffen. Hierbei hat sich die Investition des Leasinggebers am Laufzeitende nur zum Teil amortisiert. Der ausstehende Anteil wird durch den späteren Verkaufserlös abgedeckt.
Laufzeiten
Für die Laufzeit ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Leasingvertrag auf mindestens 40 und höchstens 90 % der regulären Abschreibungsdauer abgeschlossen werden darf. Mähdrescher werden zum Beispiel auf acht Jahre oder 96 Monate abgeschrieben, so dass ein Leasingvertrag zwischen 39 und 86 Monaten laufen kann.
Die Internet-Rechner der professionellen Leasinggesellschaften wie der Gefa-Bank berücksichtigen diese Restriktion bereits. Bei fast allen Leasingverträgen fordert der Leasinggeber eine Vorabzahlung. Je höher die Anzahlung, umso niedriger die Raten und günstiger das Leasing insgesamt.
Die Höhe der Raten ergibt sich aus der Vorabzahlung, der Laufzeit des Vertrags und in welchem Zyklus Sie die Leasingraten bezahlen. Normalerweise sind diese gleich hoch. Die Leasinggesellschaften, mit denen die Landmaschinenbranche zusammenarbeitet, sind in dem Punkt aber flexibel. So ist es z. B. möglich, dass ein Lohnunternehmer einen festen monatlichen Sockelbetrag und am Saisonende einen höheren Abschlag bezahlt.
Ende des Leasingvertrags
Spannend wird es, wenn der Leasingvertrag ausläuft. Im einfachsten Fall gibt der Landwirt oder Lohnunternehmer die Maschine an den Händler bzw. den Leasinggeber zurück. Will er diese behalten und macht der Leasinggeber ein gutes Angebot, kann er sie kaufen. Die Betonung liegt auf „kann“. Denn in den „Leasing-Erlassen“ ist festgeschrieben, dass ein Leasingnehmer sich im Vertrag keine Kaufoption zusichern lassen darf. Dies würde als Mietkauf interpretiert, was weitreichende Konsequenzen im steuerlichen und bilanziellen Bereich hätte. Ein Knackpunkt ist der kalkulierte Restwert. Dafür bieten die Leasinggeber grundsätzlich zwei Varianten an. Im ersten Fall kann der Landwirt oder Lohnunternehmer an einer Differenz zwischen dem kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Marktwert beteiligt werden.
Bei der zweiten Variante, sie ist die Regel, bestimmt der Leasinggeber einen Restwert, der den späteren Marktwert sicher abdeckt. Liegt dieser höher, kann die Gesellschaft die Erlösdifferenz bei Vertragsende einstreichen. Ist der Marktwert niedriger, bietet der Leasinggeber die Maschine dem Landwirt oder Lohnunternehmer meist zum Kauf an. Kann oder will dieser ihn nicht kaufen, aber weiternutzen, kann der Leasingvertrag verlängert oder erneuert werden.
Fazit
Mieten und Leasen schonen die Liquidität und können steuerlich interessant sein. Die Miete bietet sich bei kurzfristigen Engpässen an. Beim Mietkauf geht die Maschine am Ende der Laufzeit in das Eigentum über. Das Leasing ist besonders für teure und hochwertige Maschinen wie Mähdrescher interessant. Die Risiken der Einsatzsicherheit und des späteren Restwertes bleiben in der Regel beim Leasingnehmer.