Zur Meckerecke: „Case IHPuma 125: abweichendeProspektdaten“, profi 8/2012,Seite 10Hier wird zu hart mit dem Herstellerins Gericht gegangen, daviele Faktoren die zulässigenAchslasten und Gesamtgewichtebeeinflussen. Dazu gehören dieAchsvarianten (insbesonderevorne) sowie die Felgen undReifen, die geprüften Verzögerungsergebnisseder Bremsanlagenund die zulässige Höchstgeschwindigkeit.Das jeweilsschwächste Glied bestimmt indiesen Fällen das zulässige Maximum.Dabei entstehen aufgrund...
Zur Meckerecke: „Case IHPuma 125: abweichendeProspektdaten“, profi 8/2012,Seite 10Hier wird zu hart mit dem Herstellerins Gericht gegangen, daviele Faktoren die zulässigenAchslasten und Gesamtgewichtebeeinflussen. Dazu gehören dieAchsvarianten (insbesonderevorne) sowie die Felgen undReifen, die geprüften Verzögerungsergebnisseder Bremsanlagenund die zulässige Höchstgeschwindigkeit.Das jeweilsschwächste Glied bestimmt indiesen Fällen das zulässige Maximum.Dabei entstehen aufgrund dergroßen Vielfalt an Ausstattungsvariantenriesige Tabellen, derenAbdruck in Prospekten absolutundenkbar ist. Gleiches gilt fürdas offizielle Leergewicht, es variiertje nach kundenspezifischerAusstattung (z. B. Räder/Reifen,Achsen, Kraftheber vorn, Hydraulik,Zusatztanks, etc.).Der kritisierte Prospekt desPuma-Schleppers von Case IHdeutet darauf hin, indem er nichtdas offizielle „Leergewicht“, sondernein „Mindestgewicht“ angibt,also das Minimum beigeringstmöglicher Ausstattung.Außerdem werden keine zulässigenAchslasten, sondern„höchstzulässige Gewichte“ fürdie Achsen angegeben, also beimaximaler Ausstattung desSchleppers. Gleichwohl sollte derHersteller hier durch eine Fußnoteauf mögliche Abweichungenje nach Ausstattung hinweisen.Der Kunde aber sollte seinenHändler ins Gericht nehmen, derhier seiner Informationspflichtbei Kaufverhandlungen nachkommenmuss, wenn die gewünschteAusstattung besprochenwird.Dipl.-Ing. Friedrich ReininghausEuropäisches Patentamt(Bereich Landtechnik)Den Haag, Niederlande