Spezial-Beitrag

Pflanzenschutz: Sicherheitskategorien bei Traktorkabinen - Womit darf ich spritzen?

Viele Praktiker fragen sich, ob sie mit ihrem Traktor noch ohne Schutzkleidung spritzen dürfen. Welche Anforderungen eine Kabine erfüllen muss, lesen Sie hier.

In geschlossenen Kabinen älterer Schlepper mit Klimaanlage darf noch ohne spezielle Schutzkleidung gespritzt werden. (Bildquelle: Tovornik, Wilmer, Bertling, JKI)

Die offensichtlichsten Aufgaben der Traktorkabine sind der Schutz des Fahrers vor wechselnden Witterungsbedingungen und vor Verletzungen bei einem Umsturz der Maschine. Doch erfüllen neue Kabinen deutlich mehr Sicherheitsaufgaben. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist der Schutz vor gesundheitsschädlichen Dämpfen.
Allem voran geht die Richtlinie DIN EN 15695. In ihr sind alle Anforderungen beschrieben, die eine Kabine erfüllen muss, um den Fahrer vor gesundheitsschädlichen Stoffen in der Umgebungsluft zu schützen. Hierzu gab uns Hans-Jürgen Osteroth vom Julius-Kühn-Institut (JKI) Auskunft. Er beschäftigt sich dort vor allem mit der Kategorisierung von Kabinen für Schlepper und selbstfahrenden Pflanzenschutzspritzen.

Vier Schutzkategorien

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Sicherheitskategorien für Kabinen. Grundsätzlich werden Kabinen nach DIN EN 15695 in vier Kategorien unterteilt. In Kategorie 1 werden alle Kabinen eingestuft, die kein definiertes Schutzniveau besitzen. Das bedeutet, dass bei diesen Kabinen kein Belüftungssystem oder dergleichen vorhanden ist. In der Praxis sind dies beispielsweise Umsturzbügel oder ein offenes Verdeck, wie es auf vielen älteren Schleppern zu finden ist.
In Kategorie 2 werden Kabinen eingestuft, die vor Stäuben schützen. Dazu wird ein Belüftungssystem mit Filteranlage gefordert, um eindringende Stäube mengenmäßig zu reduzieren. Zudem müssen die Kabine und die Belüftungsanlage in der Lage sein, einen Innendruck von mindestens 20 Pascal (Pa) aufzubauen. Fällt der Druck unter 20 Pa, muss der Fahrer über eine Anzeige gewarnt werden.
Ist das Belüftungssystem allerdings in der Lage, einen Innendruck von mindestens 50 Pa bis höchstens 200 Pa bei geschlossener Kabine konstant aufrecht zu erhalten, ist dieses Warnsystem in Kategorie 2 nicht erforderlich. Durch den Überdruck soll dem Eindringen von Staub und anderen Fremdkörpern vorgebeugt werden. Die Frisch­luftzufuhr muss trotz alledem mindestens 30 m3 pro Stunde betragen.
Bei Kategorie 3 kommt neben den Anforderungen der Kategorie 2 auch der Schutz vor Aerosolen hinzu. Aerosole sind Gemische aus festen und flüssigen Partikeln, die in der Luft schweben und eine Fallgeschwindigkeit von mehr als 0,25 m/s nicht überschreiten. Aerosole sind zum Beispiel Auspuffgase oder Stoffe aus Spray­dosen, die Menschen meistens als eine Art Nebel wahrnehmen.
Um den Fahrer davor zuverlässig zu schützen, muss neben den bereits genannten Anforderungen das Belüftungs- und Filtersystem leckagefrei sein. Dass bedeutet, dass mindestens 98 % der einströmenden Luft durch den Filter geführt und gereinigt
werden müssen. Außerdem ist die Überdruckanzeige bei Kabinen, die die Schutz­kategorie 3 erfüllen, in jedem Fall Pflicht. Generell erfüllen heutzutage die meisten Schlepperkabinen ab Werk die Schutzkategorie zwei oder drei.

Kategorie 4 schützt auch vor Dämpfen

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