Aus dem Heft

Kurzumtriebsplantagen: Hackschnitzel vom Acker

Ab 2015 müssen Landwirte die Greening-Auflagen erfüllen und ab 15 Hektar Ackerland fünf Prozent als im Umweltinteresse genutzte

(Bildquelle: profi)

Ab 2015 müssen Landwirte die Greening-Auflagen erfüllen und ab 15 Hektar Ackerland fünf Prozent als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausweisen. Dann könnte die Anpflanzung einer Kurzumtriebsplantage eine Überlegung wert sein.

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