Gut zu wissen
- Maximal 657 000 kWh pro Jahr vergütet der Netzbetreiber derzeit mit 22,14 Cent/kWh.
- Ein größeres Bhkw erzielt die 75 kWel Bemessungsleistung zuverlässiger und stressfreier.
- Rechtlich noch unklar ist, ob Überschussstrom ohne Abzüge bei der EEG-Vergütung selbst verbraucht werden darf. Aber auch eine Vermarktung an der Strombörse kann lukrativ sein.
Landwirt Stefan Korbeck aus 48720 Rosendahl ist Milchviehhalter und Energiewirt zugleich. In den 90er Jahren war er einer der ersten im Kreis, der ein 80-kW-Windkraftrad auch für den Eigenstrombedarf betrieb. Dies ist inzwischen abgebaut. Dafür sind seit dem Jahr 2007 nach und nach Photovoltaikanlagen auf den Kuhstalldächern mit insgesamt 240 kW Nennleistung hinzugekommen. Einen Teil des Solarstroms nutzt er für den Eigenbedarf. Zwei Melkroboter melken die rund 130 Kühe. Doch die Sonne scheint nur tagsüber, Strom braucht der Betrieb aber auch nachts.
Daher überlegten Stefan Korbeck und seine Frau Reinhild, ob sie mit einer Biogasanlage aus der Gülle und dem Mist ihrer Kühe und Mastbullen weiteren Strom erzeugen können. Ein Seminar der Firma PlanET gab dann den Impuls für die Entscheidung. Seit November 2019 ist nun bei den Korbecks eine Biogasanlage von PlanET mit 99 kW elektrischer Bhkw-Leistung in Betrieb. Für den eingespeisten Biogas-Strom erhält Familie Korbeck die EEG-Vergütung für Gülleanlagen bis 75 kWel von 22,37 Cent/kWh bzw. etwas mehr durch Direktvermarktung.
Bis 657 000 kWh nach EEG
Möglich ist dies, weil mit dem Energiesammelgesetz seit Anfang des Jahres 2019 nun die Bemessungsleistung und nicht mehr wie zuvor die installierte Leistung für die Zuordnung zur besser vergüteten Klasse der Güllekleinanlagen herangezogen wird. Das heißt, im Jahr darf das Biogas-Bhkw bis zu 657 000 kWh einspeisen, die der Netzbetreiber dann mit dem Kleingülleanlagensatz vergüten muss, auch wenn das Bhkw mehr Strom produzieren kann.
Der maximal vergütungsfähige Jahresstromertrag wäre allerdings bei Installation eines 75-kWel-Bhkw nur erzielbar, wenn das Bhkw rund um die Uhr jeden Tag mit Volllast (8 760 Volllaststunden) liefe, was in der Praxis nicht möglich ist. Daher hilft hier eine Überbauung der Bhkw-Leistung.
Stefan Korbeck hat sich für ein Bhkw von 2G mit 99 kWel entschieden, weil zum einen der preisliche Unterschied zu dem kleineren Bhkw mit nur 75 kWel nicht besonders groß gewesen wäre. Zum anderen sollte es nicht größer sein, weil ab 100 kW elektrischer Leistung eine Fernwirktechnik installiert werden muss, über die der Netzbetreiber die Leistung des Bhkw drosseln kann.
Puffer durch 24 kWel Zusatzleistung
Somit ist sein Bhkw um 24 kWel überbaut. Der entscheidende Vorteil daran ist: Stefan Korbeck kann seine kleine Gülle-/Mist-Biogasanlage in einem gewissen Rahmen betriebsintern flexibel fahren. So lassen sich beispielsweise die turnusmäßigen Bhkw-Wartungen ohne Verluste bei der Stromproduktion durchführen und die Fahrweise an den Gasertrag aus dem vorhandenen Futter anpassen.
Außerdem ist eine Leistungserhöhung in den Wintermonaten möglich. Die Tiere sind dann häufiger im Stall als im Sommer und produzieren dort mehr Mist. Stefan Korbeck schätzt, dass er im Winter genug Gülle und Mist für 99 kWel Bhkw-Leistung hat, im Sommer hingegen reicht das Futter nur für 60 bis 80 kWel. Für geplante Wartungen erhöht er kurz vorher die Leistung seines Bhkw, um anschließend im Gasspeicher genügend Puffervolumen frei zu haben. So kann der Speicher das Biogas aufnehmen, während das Bhkw abgeschaltet ist — und die Monteure können entspannt ohne Stress arbeiten. „Ich musste bisher noch nie Gas über die Gasfackel verbrennen“, sagt der Landwirt.
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Gut zu wissen
- Maximal 657 000 kWh pro Jahr vergütet der Netzbetreiber derzeit mit 22,14 Cent/kWh.
- Ein größeres Bhkw erzielt die 75 kWel Bemessungsleistung zuverlässiger und stressfreier.
- Rechtlich noch unklar ist, ob Überschussstrom ohne Abzüge bei der EEG-Vergütung selbst verbraucht werden darf. Aber auch eine Vermarktung an der Strombörse kann lukrativ sein.
Landwirt Stefan Korbeck aus 48720 Rosendahl ist Milchviehhalter und Energiewirt zugleich. In den 90er Jahren war er einer der ersten im Kreis, der ein 80-kW-Windkraftrad auch für den Eigenstrombedarf betrieb. Dies ist inzwischen abgebaut. Dafür sind seit dem Jahr 2007 nach und nach Photovoltaikanlagen auf den Kuhstalldächern mit insgesamt 240 kW Nennleistung hinzugekommen. Einen Teil des Solarstroms nutzt er für den Eigenbedarf. Zwei Melkroboter melken die rund 130 Kühe. Doch die Sonne scheint nur tagsüber, Strom braucht der Betrieb aber auch nachts.
Daher überlegten Stefan Korbeck und seine Frau Reinhild, ob sie mit einer Biogasanlage aus der Gülle und dem Mist ihrer Kühe und Mastbullen weiteren Strom erzeugen können. Ein Seminar der Firma PlanET gab dann den Impuls für die Entscheidung. Seit November 2019 ist nun bei den Korbecks eine Biogasanlage von PlanET mit 99 kW elektrischer Bhkw-Leistung in Betrieb. Für den eingespeisten Biogas-Strom erhält Familie Korbeck die EEG-Vergütung für Gülleanlagen bis 75 kWel von 22,37 Cent/kWh bzw. etwas mehr durch Direktvermarktung.
Bis 657 000 kWh nach EEG
Möglich ist dies, weil mit dem Energiesammelgesetz seit Anfang des Jahres 2019 nun die Bemessungsleistung und nicht mehr wie zuvor die installierte Leistung für die Zuordnung zur besser vergüteten Klasse der Güllekleinanlagen herangezogen wird. Das heißt, im Jahr darf das Biogas-Bhkw bis zu 657 000 kWh einspeisen, die der Netzbetreiber dann mit dem Kleingülleanlagensatz vergüten muss, auch wenn das Bhkw mehr Strom produzieren kann.
Der maximal vergütungsfähige Jahresstromertrag wäre allerdings bei Installation eines 75-kWel-Bhkw nur erzielbar, wenn das Bhkw rund um die Uhr jeden Tag mit Volllast (8 760 Volllaststunden) liefe, was in der Praxis nicht möglich ist. Daher hilft hier eine Überbauung der Bhkw-Leistung.
Stefan Korbeck hat sich für ein Bhkw von 2G mit 99 kWel entschieden, weil zum einen der preisliche Unterschied zu dem kleineren Bhkw mit nur 75 kWel nicht besonders groß gewesen wäre. Zum anderen sollte es nicht größer sein, weil ab 100 kW elektrischer Leistung eine Fernwirktechnik installiert werden muss, über die der Netzbetreiber die Leistung des Bhkw drosseln kann.
Puffer durch 24 kWel Zusatzleistung
Somit ist sein Bhkw um 24 kWel überbaut. Der entscheidende Vorteil daran ist: Stefan Korbeck kann seine kleine Gülle-/Mist-Biogasanlage in einem gewissen Rahmen betriebsintern flexibel fahren. So lassen sich beispielsweise die turnusmäßigen Bhkw-Wartungen ohne Verluste bei der Stromproduktion durchführen und die Fahrweise an den Gasertrag aus dem vorhandenen Futter anpassen.
Außerdem ist eine Leistungserhöhung in den Wintermonaten möglich. Die Tiere sind dann häufiger im Stall als im Sommer und produzieren dort mehr Mist. Stefan Korbeck schätzt, dass er im Winter genug Gülle und Mist für 99 kWel Bhkw-Leistung hat, im Sommer hingegen reicht das Futter nur für 60 bis 80 kWel. Für geplante Wartungen erhöht er kurz vorher die Leistung seines Bhkw, um anschließend im Gasspeicher genügend Puffervolumen frei zu haben. So kann der Speicher das Biogas aufnehmen, während das Bhkw abgeschaltet ist — und die Monteure können entspannt ohne Stress arbeiten. „Ich musste bisher noch nie Gas über die Gasfackel verbrennen“, sagt der Landwirt.
Automatische Leistungsregelung
Wichtig war Stefan Korbeck, dass er für den Betrieb der Biogasanlage wenig zusätzliche Arbeitszeit investieren muss. Denn Arbeit hat er im Stall und auf dem Feld schon genug. Also war Bedingung, dass die Biogasanlage möglichst vollautomatisch läuft. Das kann die Anlage von PlanET, weil ein Gasfüllstandmesser erfasst, wie prall die Gashaube gefüllt ist. Abhängig vom Gasfüllstand regelt die Anlagensteuerung die Bhkw-Leistung.
In der Anlagenüberwachung ist zudem einstellbar, wann Pumpen und Feststoffdosierer wie viel Gülle und Mist in den Fermenter eintragen und wann wie lange die zwei Rührwerke das Substrat im Fermenter mischen sollen. Gleichzeitig dokumentiert das System die Futtermengen. Dafür steht der Feststoffeintrag auf Wiegezellen, und ein Durchflussmesser registriert die in den Fermenter gepumpte Güllemenge.
Den Mist füllt Stefan Korbeck täglich mit dem Radlader in den 12 m³ großen Feststoffeintrag. Ansonsten ist keine Handarbeit nötig. Der Güllenachschub von den Güllekellern unter den vier Ställen in einen Vorlagebehälter und von dort in den Fermenter erledigen die installierten Pumpen automatisch.
Die dafür erforderliche zusätzliche Baumaßnahme bereut der Landwirt nicht. Denn vorher war das Aufrühren der Gülle mit dem zapfwellenbetriebenen Lanzenrührwerk sowie das Abpumpen mit dem Güllefass viel mühsamer und zeitaufwändiger. „Für das Füttern, den täglichen Kontrollgang und die geistige Auseinandersetzung mit den Leistungsdaten der Biogasanlage brauchen wir nur etwa 30 Minuten Zeit am Tag“, sagt Reinhild Korbeck.
Überschussproduktion rechnet sich
Hinzu kommt, dass der Betrieb wegen der Düngeverordnung zusätzliche Lagerkapazität für Gülle hätte schaffen müssen. „Das beflügelte meine Entscheidung für den Bau einer Gülle-Mist-Biogasanlage“, sagt Stefan Korbeck. „Wenn ich sowieso einen Hochbehälter hinstellen muss, wieso dann nicht gleich mehr Geld in die Hand nehmen und aus der Gülle noch Energie gewinnen?“, so seine Überlegung.
Einen Teil dieser Energie würde er am liebsten auf seinem Betrieb selbst verbrauchen. Die Nutzung der Bhkw-Wärme ist kein Problem. Einen Teil davon braucht die Fermenterheizung. Mit dem Wärmeüberschuss heizen die Korbecks ihr Wohnhaus. Ihre alte Ölheizung haben sie inzwischen deinstalliert.
Doch bei der Nutzung des Bhkw-Stroms läuft es aktuell noch nicht so, wie sich Stefan Korbeck das eigentlich dachte. Seine Überlegung: „Wenn ich genug Mist und Gülle habe, kann meine Biogasanlage durchaus so viel Biogas produzieren, das es für weit mehr als die nach EEG vergütbaren 657 000 kWh reicht. Die zusätzlich produzierte Menge darf ich über den Direktvermarkter verkaufen.“
An der Strombörse gibt es zwar nur etwa 3 bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Dennoch kann sich das rechnen, weil die Wirtschaftlichkeit der Anlage auf 75 kWel Leistung mit Abschreibung, Wartung und allen weiteren Kosten gerechnet ist. „Variable Kosten in Form von Substratkosten haben wir nicht. Wenn wir genug Mist haben, spielt es keine Rolle, ob wir am Tag 4, 5 oder 6 t Mist in die Biogasanlage eintragen. Vielleicht muss ein bisschen mehr gerührt werden. Aber letztendlich sind die Kilowattstunden on top relativ günstig produziert“, erläutert Stefan Korbeck. Das heißt, wenn die Anlage 170 000 kWh im Jahr obendrauf produzieren würde, was der Landwirt durchaus für realistisch hält, könnte er rund 5 000 bis 6000 Euro jedes Jahr zusätzlich erlösen.
Warum Strom nicht selbst nutzen?
Jedoch würde es dem Landwirt noch viel besser gefallen, wenn er diesen on top produzierten Strom auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb selbst verbrauchen könnte. Insgesamt hat dieser einen Strombedarf von 100 000 kWh im Jahr.
„Der über die 75 kW Bemessungsleistung hinaus produzierte Biogas-Strom wäre konkurrenzlos günstig. Denn zum einen würden wir die Bezugskosten für Strom aus dem Netz von circa 22 Cent/kWh sparen und müssten nur den entgangenen Erlös für den Stromverkauf an der Börse von rund 3,5 Cent pro kWh gegenrechnen sowie den zu zahlenden EEG-Umlagenanteil (60 % von derzeit 6,756 Cent/kWh) draufrechnen“, rechnet Stefan Korbeck vor.
Doch so einfach ist die Sache leider nicht. Denn der Netzbetreiber ist der Meinung, dass der selbstverbrauchte Strom von der Bemessungsleistung abgezogen werden müsste. Dabei ist ihm egal, ob dieser zusätzlich zu den 657 000 kWh produziert wurde, die er nach EEG vergüten muss. „Dieses Vorgehen ist aber für uns schädlich, weil die Eigenstromversorgung aus Biogas dann zu teuer werden würde. Denn uns würden in diesem Fall ja für jede selbstgenutzte Kilowattstunde Strom die EEG-Vergütung entgehen und wir müssten ebenfalls die EEG-Umlage zahlen.“
Da die rechtliche Lage in dieser Angelegenheit im EEG nicht eindeutig geklärt ist, haben Stefan Korbeck sowie zwei weitere Betreiber und die Firma PlanET die zuständige Clearingstelle in Berlin eingeschaltet. Deren Urteil steht noch aus.
Daher ist Stefan Korbecks Ziel derzeit, täglich 1 800 kWh Strom produzieren, um die 657 000 kWh Jahresstrommenge einspeisen zu können. Die auf dem Betrieb vorhandene Menge an Gülle und Mist reicht dafür. Langfristig möchte der Energiewirt aber mehr Energie für den Eigenbedarf aus seinem Mist herausholen. Dass da noch Potenzial ist, da ist er sich sicher. Denn die Verweildauer von 60 Tagen ist für die Fermentation von Mist eigentlich zu kurz. „Deshalb überlege ich, den Gärrest zu separieren und einen Teil der separierten Feststoffe zusammen mit frischem Mist erneut in den Fermenter einzutragen. Aber bevor ich jetzt in zusätzliche Technik investiere, warte ich erst einmal die Entscheidung der Clearingstelle ab.“
Was uns sonst noch auffiel
- Soll Biogasstrom selbst verbraucht werden, müssen zwei geeichte Zähler installiert sein, die zeitgleich die Stromerzeugung und den Stromverbrauch messen.
- Ein Stromverkauf an einen Dritten (z. B. einen Gewerbekunden) ist bei den Korbecks nicht möglich, weil bedingt durch die Lage des Betriebs kein räumlicher Zusammenhang zu einem potenziellen Stromkunden besteht.
- Die Biogasanlage auf dem Betrieb Korbeck hat einen Eigenstrombedarf von 8 bis 9 % des erzeugten Stroms: Das sind 52 560 bis 59 130 kWh im Jahr bei 657000 kWh Stromproduktion.
- Die Investitionskosten für die Biogasanlage mit Fermenter, Bhkw und Anlagentechnik betrugen rund 575 000 Euro ohne MwSt. In den Kosten nicht enthalten sind das Gärrestlager, der Vorlagebehälter, eine Mistplatte, ein Waschplatz sowie die Gülleleitungen aus den Ställen.
Fazit
Die EEG-Vergütung von kleinen Gülle-/Mist-Biogasanlagen richtet sich nach deren Bemessungsleistung. Maximal 75 kWel sind hier möglich. Trotzdem ist es sinnvoll, ein größeres Bhkw zu installieren, um die 75 kW elektrische Bemessungsleistung mit einem Jahresstromertrag von 657 000 kWh zuverlässig und stressfrei erzielen zu können.
Landwirt Stefan Korbeck hat sich als einer der ersten für eine solche Lösung entschieden. Sein Hintergedanke dabei war, nicht nur die nach EEG-vergütbare Menge, sondern zusätzlichen Strom für seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu produzieren. Doch das ist wegen der unklaren Rechtslage derzeit noch nicht wirtschaftlich.