Technik

10 Tipps zur Gülleausbringung: Auf gute Nachbarschaft!

Ab dem 1. Februar beginnt das Güllefahren. Hier zehn Tipps für ein charmantes Arbeiten und ein friedliches Miteinander.

Nicht direkt Frühjahrsstimmung, aber wenn im Februar nachts die Tanker wieder rollen, können unsere Tipps Ärger mit Nachbarn und Anrainern vermeiden. (Bildquelle: Klaus-Dieter Esser)

Tipp 1

Die Sonn- und Feiertagsgesetze von Bund und Ländern gebieten auch dem Landwirt, zur entsprechenden Zeit die Feldarbeit einzustellen. Unaufschiebbare Arbeiten wie das Ernten von Getreide oder die Feldbestellung sind auch sonntags möglich. Das Güllefahren zählt im Allgemeinen nicht dazu.


Tipp 2

Zum „Schutz der Nachtruhe“ sind in den meisten Bundesländern lärmende Betätigungen von 22 bis 6 Uhr verboten. Ausnahmen gelten wieder für Ernte- und Bestellarbeiten: Diese dürfen schon um 5 Uhr und damit eine Stunde früher beginnen und mit 23 Uhr eine Stunde später enden.


Tipp 3

Im Februar ist eine Gülleausbringung oft nur nachts möglich, so dass ein Verstoß gegen die Nachtruhe quasi vorprogrammiert ist. Was hilft, ist eine Ausnahmegenehmigung. Den Antrag auf eine Genehmigung für Feldarbeiten während der Nachtruhe stellen Sie beim Kreis oder beim Landratsamt. Fragen Sie doch mal (zeitig) bei Ihrer Behörde nach.


Tipp 4

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