Aus dem Heft

Zum: „Kastenstandurteil“ 3B 11.16 vom 8.11.2016: Was Sauenhalter jetzt wissen müssen

Eine pauschale Kastenstandbreite von 65 bzw. 70 cm ist in der Sauenhaltung nicht zulässig! — Zu diesem Beschluss kommt das Bundesverwaltungsgericht am 8.11.16 — und bestätigt somit das Urteil des

Das Bundesverwaltungsgericht legte in seinem Beschluss zum Kastenstand wichtige Eckpunkte fest. (Bildquelle: Tovornik)

Eine pauschale Kastenstandbreite von 65 bzw. 70 cm ist in der Sauenhaltung nicht zulässig! — Zu diesem Beschluss kommt das Bundesverwaltungsgericht am 8.11.16 — und bestätigt somit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg von November...

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