Eine pauschale Kastenstandbreite von 65 bzw. 70 cm ist in der Sauenhaltung nicht zulässig! — Zu diesem Beschluss kommt das Bundesverwaltungsgericht am 8.11.16 — und bestätigt somit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg von November...
Eine pauschale Kastenstandbreite von 65 bzw. 70 cm ist in der Sauenhaltung nicht zulässig! — Zu diesem Beschluss kommt das Bundesverwaltungsgericht am 8.11.16 — und bestätigt somit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg von November 2015. Was aber bedeutet der Richterspruch für die Praxis? profi-Rechtsanwalt Tobias Kemper studierte für Sie den Gerichtsbeschluss im Detail.