Das war knapp!
Anfang Dezember wollte der Agrarausschuss für den Bundesrat die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschließen. Doch die Entscheidung wurde vertagt — wohl weil es seitens der Tierschützer und Praktiker sowie von der Fachpresse massiven Protest gab.
Auch bei mir erschüttert der Entwurf das Vertrauen in die Politik! Denn die von vielen gehegte Hoffnung, dass die neue Verordnung durch klare und bessere Formulierungen eine Brücke zwischen Landwirten und Tierschützern bauen würde, wurde zunichte gemacht. Mehr noch: Wäre die siebte Verordnung so wie vorgesehen gekommen, es wäre wohl selbst den bis dato noch optimistisch in die Zukunft blickenden Schweinehaltern die Lust am Weitermachen vergangen. Denn anders als es der scheidende Staatssekretär Dr. Aeikens versprach, wurde der vom OVG...
Das war knapp!
Anfang Dezember wollte der Agrarausschuss für den Bundesrat die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschließen. Doch die Entscheidung wurde vertagt — wohl weil es seitens der Tierschützer und Praktiker sowie von der Fachpresse massiven Protest gab.
Auch bei mir erschüttert der Entwurf das Vertrauen in die Politik! Denn die von vielen gehegte Hoffnung, dass die neue Verordnung durch klare und bessere Formulierungen eine Brücke zwischen Landwirten und Tierschützern bauen würde, wurde zunichte gemacht. Mehr noch: Wäre die siebte Verordnung so wie vorgesehen gekommen, es wäre wohl selbst den bis dato noch optimistisch in die Zukunft blickenden Schweinehaltern die Lust am Weitermachen vergangen. Denn anders als es der scheidende Staatssekretär Dr. Aeikens versprach, wurde der vom OVG Magdeburg beklagte Punkt nicht „geheilt“, stattdessen wurden weitere und zudem richtig fiese Falltüren neu eingebaut.
Und das auch noch durch die Hintertür! So hätte die Streichung des Worts „dauerhaft“ im § 26 bedeutet, dass selbst beim Ablassen von Gülle der Ammoniakgehalt in der Stallluft die 20 ppm nicht mehr übersteigen darf — das schafft keiner! Dauerhaft nicht machbar ist auch ein Lärmpegel unterhalb von 85 dB(A). Denn bei der gewünschten Tierhaltung mit Freilauf sind soziale Konflikte an der Tagesordnung. Dass diese von einem lauten Aufschrei begleitet werden, ist normal — jedes Mal aber würde der Landwirt gegen die Verordnung verstoßen und sich strafbar machen. Keine Rede war auch von der Änderung des § 28 und dem damit einhergehenden Verbot der heute praktizierten Sensorfütterung in der Schweinemast. Mit einer Übergangsfrist von nur sechs Monaten wäre hier nur noch das Füttern ad libitum möglich gewesen — weil ein Audit ergeben habe, dass die tagesrationierte Fütterung das Risiko für das Schwanzbeißen erhöhe. Ob das Ergebnis des Audits wissenschaftlich belegbar ist, bezweifle ich. Fakt aber ist, dass ohne Limit ausgereichtes Flüssigfutter die Tiere krank macht und für mich an Tierquälerei grenzt. Wer es nicht versteht: Wir Menschen essen und trinken doch auch nicht den ganzen Tag, und wie unsere Schweine benötigen wir Zeit zum Verdauen und Zeit zur Erholung. Warum aber unsere Schweine sich per Gesetz der Völlerei hingeben sollen, ist mir ein Rätsel.
Und nun? — Mit dem Verschieben des Beschlusses geht für die Landwirte die Hängepartie weiter. Das ist mehr als bedauerlich. Aber eine Verordnung, die so viele handwerkliche Fehler und juristische Fallstricke beinhaltet, hilft nicht weiter. Vor allem nicht den Tieren, für dessen Wohl sich immer noch tagtäglich der Landwirt verantwortlich zeigt.
Auch bei mir erschüttert der Entwurf das Vertrauen in die Politik!
Und das auch noch durch die Hintertür!
Und nun?