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Wintertaugliche Bereifung bei Flurförderzeugen erforderlich

Winterliche Straßenverhältnisse erfordern besondere Vorkehrungen. Das gilt auch für Flurförderzeuge (meist Gabelstapler), die – neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken – gelegentlich

(Bildquelle: profi.de)

Winterliche Straßenverhältnisse erfordern besondere Vorkehrungen. Das gilt auch für Flurförderzeuge (meist Gabelstapler), die – neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken – gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen, wie der VDMA in einem kürzlich publizierten Positionspapier mitteilte. „Schließlich ist wintertaugliche Bereifung bei entsprechenden Witterungsbedingungen ausnahmslos für jedes Fahrzeug obligatorisch, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt“, so VDMA-Verkehrsexperte Andreas Schauer. Da das Thema Verkehrssicherheit für den Gesetzgeber an erster Stelle stehe, sei es nur konsequent, „die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht unabhängig von der Fahrzeugkategorie anzuwenden.“ 
Bei Flurförderzeugen mit grobstolliger Bereifung braucht man sich in der Regel aber keine Gedanken zu machen. Sofern eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vorgewiesen werden kann, sei man sowohl mit Luftreifen als auch mit Vollgummireifen auf der sicheren Seite. Entscheidend ist eine gute Traktion des Staplers, was bei den meisten serienmäßig verbauten Stollenreifen auch der Fall ist. Damit ergibt eine gesonderte Winterreifen-Kennzeichnung bei Flurförderzeugen technisch bedingt kaum Sinn: „Davon konnten wir auch das Bundesverkehrsministerium überzeugen. Das ‚M+S‘-Symbol ist daher nicht notwendig, sofern der Reifen bauartbedingt für winterliche Verhältnisse geeignet ist. Schließlich sei nicht Bürokratie, sondern Sicherheit, Praxistauglichkeit und ökonomische Vernunft die Grundlage einer VDMA-Position“, erklärte Schauer. 
Das Positionspapier und die Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung können auf der VDMA-Website vdma.org/technik unter der Rubrik „Verkehr“ abgerufen werden.

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