Die frisch zugeteilte TÜV-Plakette gilt als Garant für ein straßenverkehrstaugliches Fahrzeug, und normalerweise ist sie das auch. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, wie unser Praxisfall zeigt, den wir Ihnen anonymisiert schildern.
Die frisch zugeteilte TÜV-Plakette gilt als Garant für ein straßenverkehrstaugliches Fahrzeug, und normalerweise ist sie das auch. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, wie unser Praxisfall zeigt, den wir Ihnen anonymisiert schildern.