Technik

12 Tipps zur Straßenreinigung und Beschilderung: Rechtzeitig planen

Bei der Ernte verdrecken Straßen — das ist kaum zu vermeiden. Reinigung und weitere Maßnahmen können rechtzeitig vor der Ernte geplant werden.

Kratzleisten können im Erntealltag eine gute Hilfe sein. (Bildquelle: Tovornik)

Tipp 1

Schon beim Anbauen planen

Auf Flächen mit schweren Böden kann man einen Grün- bzw. Blühstreifen anlegen, auf dem die Fahrzeuge während der Ernte vom Acker zur Ausfahrt auf die Straße fahren. Das kostet zwar Fläche, bewährt sich aber insbesondere in nassen Jahren, wenn schon ein Großteil des Bodens auf diesem Streifen aus den Stollen geschleudert wird und auf dem Acker verbleibt. Des Weiteren kann die Streckenplanung im besten Fall so gestaltet werden, dass zunächst auf Wirtschaftswegen gefahren wird und dann erst auf Hauptstraßen.

Tipp 2

Ernte bekannt geben

Wird großräumig in einem Gebiet geerntet, bietet es sich an, die Ernte über die lokalen Zeitungen und diverse lokale Social-Media-­Angebote anzukündigen. Je informierter die Mitbürger über die Ernte an sich, die zu erwartende Dauer und bestenfalls auch die Fahrstrecken sind, desto weniger Konflikt­potenzial besteht. Dasselbe gilt für die Polizei: Geben Sie auch hier Bescheid, wann und wo die Ernte geplant ist.

Tipp 3

Reinigungsutensilien auf die Maschinen

Statten Sie jedes Abfahrgespann mit Reinigungsutensilien aus: Ein ordentlicher Hand­feger (eventuell mit verlängertem Griff) oder ein sicher verstauter Besen ­helfen dem Fahrer sehr bei der zügigen Reinigung des Gespanns.
Das gilt nicht nur für den Schlepper — beispielsweise nach dem Anhäckseln — sondern auch für Ernte- und Schmutzreste auf der Deichsel, auf den Radabdeckungen oder auch auf dem Unterfahrschutz. Im besten Fall sind darüber hinaus alle Abfuhrgespanne mit Systemen zur Ladungs­­sicherung ausgerüstet.

Tipp 4

Verantwortlichkeiten klären

Wer die Straße dreckig macht, muss sie auch sauber machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das ist sogar gesetzlich geregelt: Laut § 32 STVO ist immer der Verursacher für die Beseitigung verantwortlich. Streng genommen ist das zunächst der Fahrer, ggf. aber auch der Auftraggeber — also der Lohnunternehmer bzw. der Landwirt.
Klären Sie diese Verantwortlichkeiten vorher und geben klare Aufträge sowie exakte Arbeitsanweisungen. Der Verband der Lohnunternehmen hält für seine Mitglieder beispielsweise speziell angepasste AGB bereit, die genau dieses Thema aufgreifen. ...

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