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BMEL legt Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf

Anträge zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung können bis zum 1. September 2022 gestellt werden.

Für die Rettung von Rehkitzen hat das BEML eine Förderung von insgesamt 3 Millionen Euro auf den Weg gebracht. (Bildquelle: Stefan Tovornik (Landwirtschaftsverlag GmbH))

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung neu auf. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, hat das BMEL eine Förderung in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro für das Jahr 2022 auf den Weg gebracht.
Das Antragsportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist über ble.de/rehkitzrettung ab sofort erreichbar.

Drohnen haben sich zur Kitzrettung etabliert

In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und vor dem sogenannten Mähtod zu retten. Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem weil sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Das BMEL hatte die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits in der Vergangenheit mit einem einjährigen Förderprogramm unterstützt.

Förderbedingungen für Drohnen

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören. Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion.

Maximal 60 Prozent der Kosten und zwei Drohnen

Die Förderquote ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab dem 25. Juli 2022 bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
Weitere Informationen: bmel.de/rehkitze

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