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Bundestag beschließt EEG 2009

Der Deutsche Bundestag hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2009 In-Kraft treten soll. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Für die Biogasbranche bedeutet

(Bildquelle: profi.de)

Der Deutsche Bundestag hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2009 In-Kraft treten soll. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Für die Biogasbranche bedeutet das, dass die Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 150 kW um einen Cent angehoben wird. Der NawaRo-Bonus erhöht sich von 6 auf 7 Cent/kWh. Außerdem wird der so genannte Güllebonus eingeführt: 4 Cent/kWh für Anlagen bis 150 kW, 1 Cent/kWh über 150 bis 500 kW, vorausgesetzt es werden mindestens 30 Prozent Gülle eingesetzt. Altanlagen bis 500 kW, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind, erhalten nun auch den KWK-Bonus von 3 Cent/kWh für eine Kraft-Wärme-Kopplung. Der Fachverband Biogas ist mit diesem Ergebnis für Biogasanlagen bis 500 kW recht zufrieden.
Außerdem soll es ab 2009 einen Bonus von 2 Cent/kWh geben, wenn überwiegend Material aus der Landschaftspflege zu Biogas vergoren wird. Neu ist außerdem ein Bonus von 1 Cent/kWh für den Einsatz von Technik zum Emissionsschutz.
Nicht ganz so zufrieden ist die Solarenergiebranche mit dem Beschluss des Deutschen Bundestags. Denn das EEG 2009 wird eine schnellere Absenkung der Einspeisevergütung mit sich bringen. Für Anlagen, die 2009 in Betrieb gehen, sind folgende Vergütungssätze vorgesehen: für Freiflächenanlagen 31,94 Cent/kWh und für Dachanlagen gestaffelt nach ihrer Leistung 43,01 Cent/kWh bis 30 kW, 40,91 Cent/kWh von 30 bis 100 kW, 39,58 Cent/kWh von 100 kW bis 1 MW, 33 Cent/kWh über 1 MW.
Für Anlagen, die 2010 in Betrieb gehen, verringern sich die Sätze um 10 Prozent bei Freiflächenanlagen und Dachanlagen über 100 kW sowie um 8 Prozent bei Dachanlagen bis 100 kW. Ab 2011 soll die jährliche Degression dann einheitlich 9 Prozent betragen. Der Fassadenbonus wird nicht mehr gezahlt.
Änderungen ergeben sich auch für die Windenergiebranche: Die Anfangsvergütung für Windkrafträder an Land (Onshore) soll 9,2 Cent/kWh ab Januar 2009 betragen. Dieser Vergütungssatz reduziert sich für neu in Betrieb gehende Anlagen jedes Jahr um 1 Prozent. Windenergieanlagen auf See (Offshore) erhalten 15 Cent/kWh bis Ende 2015.
Neu hinzu gekommen ist außerdem der so genannte Repowering-Bonus von 0,5 Cent/kWh für neue Windenergieanlagen, die mindestens 10 Jahre alte Anlagen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis ersetzen.
Darüber hinaus wird ein Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh gezahlt, wenn die Anlage zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen kann.

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