Fahren mit befüllten Geräte erlaubt
Dürfen angehängte oder angebaute Geräte wie z.B. eine Feldspritze, auf öffentlichen Straßen mit befülltem Behälter gefahren werden? Die Antwort lautet "Ja". Bedingung ist, dass durch die Befüllung
vor 18 Jahren
Dürfen angehängte oder angebaute Geräte wie z.B. eine Feldspritze, auf öffentlichen Straßen mit befülltem Behälter gefahren werden? Die Antwort lautet Ja". Bedingung ist, dass durch die Befüllung weder das zulässige Gesamtgewicht noch die zulässigen Achslasten überschritten werden. Die tatsächliche Vorderachslast des Traktors mit befülltem Gerät darf nicht weniger als 20 Prozent des Traktorleergewichts betragen. Und natürlich muss die mitgeführte Ladung sicher verstaut sein. Darauf weist der VDMA hin. Vom Bundesverkehrsministerium gibt es entsprechende Merkblätter für Anbaugeräte und für angehängte lof-Arbeitsgeräte.