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Kartellamt auch bei der Agravis

Die Agravis sieht sich erneut mit Vorwürfen zu Preisabsprachen konfrontiert. Dieses Mal im Bereich von Neumaschinenpreisen und Werkstattstundensätzen. (Bildquelle: profi.de)

Auf der heutigen Bilanzpressekonferenz der Agravis Raiffeisen AG in Münster wurde bekannt, dass am 27. Januar 2016 die Geschäftsräume der Agravis vom Bundeskartellamt durchsucht wurden. Es steht der Verdacht im Raum, dass es Preisabsprachen bei Neumaschinenverkäufen und Werkstattstundensätzen gegeben haben könnte. Dazu der Vorstandsvorsitzende Dr. Clemens Große Frie: Es ist kein schönes Gefühl, wenn einem die Mitarbeiter vom Kartellamt und die Kriminalpolizei besuchen und Unterlagen in Kartons davon tragen." Einen Tag vor der Agravis war bereits der Hauptsitz der BayWa durchsucht worden. Auch bei der RWZ gab es eine Razzia.
Die Agravis wurde damit innerhalb von einem Jahr bereits das zweite Mal unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten untersucht - im Frühjahr 2015 war es um Preisabsprachen im Bereich Pflanzenschutz gegangen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen stehen noch aus.
Große Frie schätzt die erneute Razzia als Beifang" aus den letztjährigen Prüfungen ein. Der Vorstandsvorsitzende beteuert das reine Gewissen der Gesellschaft, die sich nichts vorzuwerfen habe und selbstverständlich eng mit den Behören zusammenarbeitet." Wir schulen unsere Mitarbeiter hinsichtlich des Wettbewerbsrechts und wir haben selbstverständlich klare Regeln im Unternehmen, erläuterte Große Frie. Allerdings könne er auch nicht für jeden einzelnen der insgesamt 6.300 Mitarbeiter seine Hand ins Feuer legen. Bislang sei es so, dass betroffenen Angestellten anwaltliche Hilfe zur Seite gestellt worden sei und alle involvierten Mitarbeiter und Führungskräfte auf ihren Positionen verblieben seien.
Trotz des ganz guten Gewisens" setzte die Agravis während der Untersuchungen einen so genannten Marker: Das ist eine Art Kronzeugen-Regelung, die dem ersten geständigen Unternehmen deutliche Abschläge bei den Strafzahlungen, wenn nicht gar den Erlass derselben, ermöglicht.
Rückstellungen für die möglicherweise drohenden, empfindlichen Strafen habe das Unternehmen nicht gebildet, führte Große Frie aus, denn das käme einem Schuldeingeständnis gleich."
Des Weiteren merkte Große Frie an, dass sich das Regionalprinzip der Genossenschaften und das Raiffeisen-System sich derzeit offenbar im Visier der Kartellbehörden" befinden. Dazu muss man wissen, dass das Regionalprinzip in der vergangenen Jahren ohnehin nur noch eine untergeordnete Rolle bei Agrargenossenschaften spielte - gleich aus welchem Teil der Bundesrepublik diese kommen.

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