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Neue 1. BImSchV

(Bildquelle: profi.de)

Neue 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV):
Am 23. März 2010 tritt die Novellierung der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Mit der Verordnung wurden höhere Emissionsgrenzwerte für kleine Biomassefeuerungsanlagen festgelegt. Was sich konkret geändert hat und welche Übergangsfristen gelten, erklärt Carsten Brüggemann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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