Darf man sich ein Spritzgestänge bauen?

Das Spritzgestänge der schon älteren Spritze ist zu schmal oder stark verrostet und verschlissen. Mit viel handwerklichem Geschick könnte ein Landwirt das gewünschte Gestänge selbst nachbauen. Aber ist das erlaubt? Die Antwort: Ja. Aber es gibt einige Einschränkungen. Der Hersteller der Spritze kann für keine Schäden, die in Verbindung mit der Spritze entstehen, haftbar gemacht werden. Die Spritze mit dem selbstgebauten Gestänge darf nicht mehr in den Handel gebracht, also verkauft werden. Denn neue Spritzen sind vom Werk her BBA-geprüft. Das heißt, der Hersteller steht dafür gerade, daß die Spritze technisch den BBA-Richtlinien entspricht. Nur dann darf sie verkauft werden. Wird die Spritze vom Landwirt umgebaut, erlischt damit automatisch die Möglichkeit, die Spritze weiterzuverkaufen (beispielsweise als Gebrauchtmaschine). Dabei hilft es auch nicht, wenn das Gestänge originalgetreu nachgebaut wird. Eine Einzelprüfung würde zwar das Problem der Zulassung lösen, wäre für den Landwirt aber eindeutig zu teuer. Wenn die Spritze vor dem Frühjahr bei der Spritzenkontrolle auf ihre Genauigkeit geprüft wird, ist gegen den Einsatz in der Praxis nichts einzuwenden. Wichtig ist, daß die Leistung der alten Pumpe für die möglicherweise veränderte Gestängebreite ausreicht.
vor 29 Jahren

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