LED-Leuchten sind Stand der Technik. Sie verbrauchen weniger elektrische Energie, sind in den meisten Fällen standfester gegen Schläge sowie Stöße und besitzen zudem eine deutlich höhere Lebensdauer als herkömmliche Leuchten. Diese technischen Vorteile nutzen auch die meisten Landmaschinenhersteller und rüsten ihre Maschinen und Anhänger bereits werkseitig mit LED-Rückleuchten aus. Darin enthalten sind logischerweise auch LED-Blinker.
Nach StVZO § 54 Abs. 2 müssen jedoch die Blinker eines Anhängers vom Zugfahrzeug aus über eine Anzeige kontrolliert werden können, wenn sie sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Und damit kommt das Problem: Durch die geringe Stromaufnahme von LED-Blinkern funktioniert diese Kontrolle selbst bei neuen Schleppern häufig nicht. Die Anhängerhersteller sind also gezwungen, Widerstände an den Leuchten zu montieren, um eine höhere Stromaufnahme zu simulieren. Aus meiner Sicht ist das paradox und erinnert mich an das Elektroauto, das von einem Dieselgenerator aufgeladen wird — die Vorteile der Energieeffizienz werden genommen.
Auf Nachfrage bei einem großen Traktor-Hersteller wurde mir mitgeteilt, dass bislang nur Ströme für Halogen-Anhängerblinker mit 21-Watt-Birnen in der StVZO definiert sind. Die Hersteller müssen sich an diese Vorgaben halten. Außerdem würde die Detektion geringerer Ströme für die Kontrollleuchte zusätzliche Hardware bedeuten, die Mehrkosten für die Traktorenhersteller mit sich bringen.
Solange es also keine konkreten Spezifikationen für die Stromaufnahme von LED-Blinkern an Anhängern gibt, wird die Funktion der Kontrollleuchte wohl weiter vernachlässigt.
Kurzum: Auf der einen Seite sind energieeffiziente Techniken gefordert, auf der anderen Seite sind die Zulassungsverordnungen der Zeit hinterher, was zur Folge hat, dass LED-Blinker bei Anhängern in vielen Fällen gar nicht eingesetzt werden dürfen. Mich interessiert, ob Sie Lösungen gefunden haben, die geringen Ströme von LED-Blinkern durch eine Nachrüstung schlepperseitig zu erkennen. Wenn ja, dann melden Sie sich bitte per E-Mail unter
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