Management

Sicherheit in der Land- & Forstwirtschaft: Teil 3, Fragen zum Straßenverkehrsrecht: Keine dummen Fragen

Im dritten Teil unserer Serie zur Verkehrssicherheit widmen wir uns Ihren Fragen. Wir haben gemeinsam mit Polizeihauptkommissar a.D. Heinz Haarlammert acht interessante Antworten zusammengestellt.

Verschmutzer Traktor Modell

Schmutziger sollte es nicht werden — Dreck kann das Sichtfeld des Fahrers einschränken oder das Kennzeichen unleserlich machen — daher lieber zwischendurch reinigen. (Bildquelle: Colsman)

Gut zu wissen

- Nachlässigkeiten beim Thema Verkehrssicherheit können empfindliche Folgen nach sich ziehen.
- Beleuchtung, Bremsen, Bereifung: Entscheidend bei den Strafen für eine Nachlässigkeit sind die Folgen — von einer einfachen Verwarnung im Rahmen einer Kontrolle bis hin zu schweren Strafen bei Unfällen mit Personenschaden.
- Auch Details wie das Handy am Ohr oder die Anschnallpflicht auf dem Traktor zählen zum Thema Verkehrssicherheit.

Beim Silagetransport in der nassen Mais­ernte wird ein stark verschmutztes Gespann aus dem Verkehr gezogen. Können verschmutzte Scheiben im Straßenverkehr rechtliche Konsequenzen haben?

Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer der Zugmaschine dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Stellen die Beamten eine zu starke Beeinträchtigung des Sichtfeldes fest, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € gerechnet werden. Punkte im Flensburger Zentralregister gibt es dafür nicht.
Allerdings wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn das Gespann wegen der verschmutzten Scheiben in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt ist. Und damit ist nicht zu spaßen: Das Strafverfahren lautet „fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr“ oder sogar „fahrlässige Tötung im Straßenverkehr“ wenn der Unfall tödliche Folgen nach sich zog.
Ein mögliches Gerichtsverfahren stellt dabei die Schuldfrage fest — damit verbunden ist auch ein entsprechendes Urteil. Die Höhe von Geldstrafen ergibt sich aus Tagessätzen, wobei auch das Einkommen des Angeklagten eine Rolle spielt. Übrigens gilt das für alle Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Also: Halten Sie Scheibenreinigungsmaterial auf dem Schlepper bereit und achten Sie auf freie Sicht!
Ein wichtiger Hinweis: Laut § 35 b Straßenverkehrszulassungsordnung ist der Fahrer immer und unter allen Verhältnissen für ein ausreichendes Sichtfeld verantwortlich. Das heißt, dass auch bei großen Frontanbaugeräten wie z. B. Güllesaugrüsseln ein ausreichendes Sichtfeld gegeben sein muss und im Zweifelsfall eine Abnahme nötig ist. Zur Beurteilung des Sichtfeldes bei Kraftfahrzeugen mit Anbaugeräten werden nach bestimmten Anforderungen vom Sachverständigen entsprechende Prüfverfahren durchgeführt. Bei Beeinträchtigungen müssen zum Beispiel an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkungen ggf. ausgeglichen werden (etwa durch Einweiser, Spiegel oder geeignete Kamera­systeme).
Können auch mit diesen Hilfsmitteln bestimmte Kriterien nicht eingehalten werden, ist eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Achten Sie bereits bei der Anschaffung neuer Geräte darauf und handeln Sie im Zweifelsfall eine notwendige Abnahme durch einen Sachverständigen in den Kaufpreis mit ein.

Ein Gespann mit beschädigter Bereifung an der Zugmaschine und abgefahrenen Reifen am Anhänger gerät in eine Polizeikontrolle — welche Konsequenzen hat das für Fahrer und Halter des Gespanns?

Die minimale Profiltiefe des Hauptprofils, also etwa die mittleren 3/4 der Lauffläche, beträgt 1,6 mm — das gilt sowohl für AS- als auch für Anhängerreifen und für den kompletten Reifenumfang. Luftreifen an Zugmaschinen und Anhängern müssen nach § 36 StVZO auf dem kompletten Umfang und auf ganzer Breite der ­Lauf­fläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das gilt auch für ­Zwillingsbereifungen und zulassungsfreie Anhänger.
Wenn diese Anforderungen unterschritten werden, ist je nach Gefährdung oder Unfall eine Geldbuße in Höhe...

Immer bestens informiert mit dem profi Landtechnik-Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der profi-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.