Gut zu wissen
- Nachlässigkeiten beim Thema Verkehrssicherheit können empfindliche Folgen nach sich ziehen.
- Beleuchtung, Bremsen, Bereifung: Entscheidend bei den Strafen für eine Nachlässigkeit sind die Folgen — von einer einfachen Verwarnung im Rahmen einer Kontrolle bis hin zu schweren Strafen bei Unfällen mit Personenschaden.
- Auch Details wie das Handy am Ohr oder die Anschnallpflicht auf dem Traktor zählen zum Thema Verkehrssicherheit.
Beim Silagetransport in der nassen Maisernte wird ein stark verschmutztes Gespann aus dem Verkehr gezogen. Können verschmutzte Scheiben im Straßenverkehr rechtliche Konsequenzen haben?
Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer der Zugmaschine dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Stellen die Beamten eine zu starke Beeinträchtigung des Sichtfeldes fest, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € gerechnet werden. Punkte im Flensburger Zentralregister gibt es dafür nicht.
Allerdings wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn das Gespann wegen der verschmutzten Scheiben in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt ist. Und damit ist nicht zu spaßen: Das Strafverfahren lautet „fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr“ oder sogar „fahrlässige Tötung im Straßenverkehr“ wenn der Unfall tödliche Folgen nach sich zog.
Ein mögliches Gerichtsverfahren stellt dabei die Schuldfrage fest — damit verbunden ist auch ein entsprechendes Urteil. Die Höhe von Geldstrafen ergibt sich aus Tagessätzen, wobei auch das Einkommen des Angeklagten eine Rolle spielt. Übrigens gilt das für alle Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Also: Halten Sie Scheibenreinigungsmaterial auf dem Schlepper bereit und achten Sie auf freie Sicht!
Ein wichtiger Hinweis: Laut § 35 b Straßenverkehrszulassungsordnung ist der Fahrer immer und unter allen Verhältnissen für ein ausreichendes Sichtfeld verantwortlich. Das heißt, dass auch bei großen Frontanbaugeräten wie z. B. Güllesaugrüsseln ein ausreichendes Sichtfeld gegeben sein muss und im Zweifelsfall eine Abnahme nötig ist. Zur Beurteilung des Sichtfeldes bei Kraftfahrzeugen mit Anbaugeräten werden nach bestimmten Anforderungen vom Sachverständigen entsprechende Prüfverfahren durchgeführt. Bei Beeinträchtigungen müssen zum Beispiel an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkungen ggf. ausgeglichen werden (etwa durch Einweiser, Spiegel oder geeignete Kamerasysteme).
Können auch mit diesen Hilfsmitteln bestimmte Kriterien nicht eingehalten werden, ist eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Achten Sie bereits bei der Anschaffung neuer Geräte darauf und handeln Sie im Zweifelsfall eine notwendige Abnahme durch einen Sachverständigen in den Kaufpreis mit ein.
Ein Gespann mit beschädigter Bereifung an der Zugmaschine und abgefahrenen Reifen am Anhänger gerät in eine Polizeikontrolle — welche Konsequenzen hat das für Fahrer und Halter des Gespanns?
Die minimale Profiltiefe des Hauptprofils, also etwa die mittleren 3/4 der Lauffläche, beträgt 1,6 mm — das gilt sowohl für AS- als auch für Anhängerreifen und für den kompletten Reifenumfang. Luftreifen an Zugmaschinen und Anhängern müssen nach § 36 StVZO auf dem kompletten Umfang und auf ganzer Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das gilt auch für Zwillingsbereifungen und zulassungsfreie Anhänger.
Wenn diese Anforderungen unterschritten werden, ist je nach Gefährdung oder Unfall eine Geldbuße in Höhe...
Gut zu wissen
- Nachlässigkeiten beim Thema Verkehrssicherheit können empfindliche Folgen nach sich ziehen.
- Beleuchtung, Bremsen, Bereifung: Entscheidend bei den Strafen für eine Nachlässigkeit sind die Folgen — von einer einfachen Verwarnung im Rahmen einer Kontrolle bis hin zu schweren Strafen bei Unfällen mit Personenschaden.
- Auch Details wie das Handy am Ohr oder die Anschnallpflicht auf dem Traktor zählen zum Thema Verkehrssicherheit.
Beim Silagetransport in der nassen Maisernte wird ein stark verschmutztes Gespann aus dem Verkehr gezogen. Können verschmutzte Scheiben im Straßenverkehr rechtliche Konsequenzen haben?
Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer der Zugmaschine dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Stellen die Beamten eine zu starke Beeinträchtigung des Sichtfeldes fest, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € gerechnet werden. Punkte im Flensburger Zentralregister gibt es dafür nicht.
Allerdings wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn das Gespann wegen der verschmutzten Scheiben in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt ist. Und damit ist nicht zu spaßen: Das Strafverfahren lautet „fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr“ oder sogar „fahrlässige Tötung im Straßenverkehr“ wenn der Unfall tödliche Folgen nach sich zog.
Ein mögliches Gerichtsverfahren stellt dabei die Schuldfrage fest — damit verbunden ist auch ein entsprechendes Urteil. Die Höhe von Geldstrafen ergibt sich aus Tagessätzen, wobei auch das Einkommen des Angeklagten eine Rolle spielt. Übrigens gilt das für alle Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Also: Halten Sie Scheibenreinigungsmaterial auf dem Schlepper bereit und achten Sie auf freie Sicht!
Ein wichtiger Hinweis: Laut § 35 b Straßenverkehrszulassungsordnung ist der Fahrer immer und unter allen Verhältnissen für ein ausreichendes Sichtfeld verantwortlich. Das heißt, dass auch bei großen Frontanbaugeräten wie z. B. Güllesaugrüsseln ein ausreichendes Sichtfeld gegeben sein muss und im Zweifelsfall eine Abnahme nötig ist. Zur Beurteilung des Sichtfeldes bei Kraftfahrzeugen mit Anbaugeräten werden nach bestimmten Anforderungen vom Sachverständigen entsprechende Prüfverfahren durchgeführt. Bei Beeinträchtigungen müssen zum Beispiel an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkungen ggf. ausgeglichen werden (etwa durch Einweiser, Spiegel oder geeignete Kamerasysteme).
Können auch mit diesen Hilfsmitteln bestimmte Kriterien nicht eingehalten werden, ist eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Achten Sie bereits bei der Anschaffung neuer Geräte darauf und handeln Sie im Zweifelsfall eine notwendige Abnahme durch einen Sachverständigen in den Kaufpreis mit ein.
Ein Gespann mit beschädigter Bereifung an der Zugmaschine und abgefahrenen Reifen am Anhänger gerät in eine Polizeikontrolle — welche Konsequenzen hat das für Fahrer und Halter des Gespanns?
Die minimale Profiltiefe des Hauptprofils, also etwa die mittleren 3/4 der Lauffläche, beträgt 1,6 mm — das gilt sowohl für AS- als auch für Anhängerreifen und für den kompletten Reifenumfang. Luftreifen an Zugmaschinen und Anhängern müssen nach § 36 StVZO auf dem kompletten Umfang und auf ganzer Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das gilt auch für Zwillingsbereifungen und zulassungsfreie Anhänger.
Wenn diese Anforderungen unterschritten werden, ist je nach Gefährdung oder Unfall eine Geldbuße in Höhe von 60 bis 90 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Zentralregister vorgesehen.
Wichtig: Eine Anzeige droht nicht nur dem Fahrer, sondern immer auch dem Halter des Fahrzeugs, der ebenfalls für den Zustand mitverantwortlich gemacht wird.
Welche Strafe ist bei defekter oder mangelhafter Beleuchtung zu befürchten?
Stellen die Beamten bei einer Verkehrskontrolle ein defektes Leuchtmittel fest, liegen die Regelsätze für das Verwarnungsgeld zwischen 5 und 25 Euro, bei Dunkelheit kann zudem die Weiterfahrt untersagt werden. Vermuten die Beamten Gefährdung oder Vorsatz, kostet es mehr. Ist das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, wird geprüft, ob die mangelhafte Beleuchtung dabei eine Rolle gespielt hat. Als mangelhaft gilt eine Beleuchtung, wenn sie ohne Funktion, stark verschmutzt oder beschädigt ist. Das gilt auch, wenn Warntafeln stark verschmutzt oder die Reflektorfolien teilweise abgerissen sind. Abhilfe schafft die regelmäßige Kontrolle und Reparatur aller Beleuchtungsanlagen.
Der TÜV prüft die Sicherheit der Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen — was blüht bei Fahrten mit abgelaufener Plakette?
Die abgelaufene Plakette zeigt eine Überschreitung des Zeitraums für die Gültigkeit der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO an. Das verhängte Bußgeld orientiert sich an der Höhe der Fristüberschreitung: Bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Zentralregister erwarten den Fahrer. Ein Fahrverbot ist nicht zu befürchten, außer es werden verkehrsgefährdende Mängel festgestellt (z. B. an den Bremsen).
Sollten Fahrer und Halter nicht identisch sein, so werden beide mit einem Bußgeld belegt. Ferner erhält man bei der polizeilichen Kontrolle einen Mängelbericht. Dieser muss fristgerecht und mit entsprechender Werkstatt-Dokumentation als Nachweis der Mängelbehebung zurückgesendet werden.
Zugmaschinen sowie Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei schnelleren Fahrzeugen ist, je nach der zulässigen Gesamtmasse, die Hauptuntersuchung jährlich und zusätzlich eine Sicherheitsprüfung erforderlich.
Diese ist für Anhänger über 40 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit, die älter als zwei Jahre sind und über 10 t zulässiges Gesamtgewicht haben, alle sechs Monate Pflicht. Daher sind fast alle größeren Anhänger im LoF-Betrieb mit maximal 40 km/h unterwegs.
Übrigens: Seit 2012 wird die TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert, sondern bei einer Überschreitung der Prüffrist von mehr als zwei Monaten fällt eine höhere Abnahmegebühr bei der nächsten Vorstellung an.
In einen kleineren Verkehrsunfall ist ein landwirtschaftlicher Anhänger verwickelt, für den der Landwirt keine gültige ABE auftreiben kann — worauf muss er sich einstellen?
Auch für zulassungsfreie Anhänger, die nach dem 1. Juli 1961 in den Verkehr gekommen sind, ist eine allgemeine Betriebserlaubnis vorgeschrieben. Diese muss nicht ständig mitgeführt und kann nachträglich vorgelegt werden. Ist keine ABE vorhanden, ist mit einem Bußgeld von 70 € zu rechnen, immer zzgl. Verwaltungsgebühren. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird der Anhänger vermutlich stillgelegt.
Ist für Anhänger auf Ihrem Betrieb keine ABE vorhanden, kann diese eventuell als Zweitschrift von der ABE (Serienfahrzeug) oder dem Einzelgutachten vom Hersteller angefordert werden. Ein Gutachten beinhaltet die Angaben, die für eine Betriebserlaubnis notwendig sind, also Daten wie Fahrzeugart, Abmessungen, Gewichte und weitere Details.
Auf Basis des Gutachtens kann die Straßenverkehrsbehörde eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen. Existiert der Hersteller des Anhängers nicht, ist ein solches Gutachten bzw. eine komplette Neuabnahme durch einen Sachverständigen notwendig.
Unter welchen Umständen dürfen Arbeitsscheinwerfer und Rundumleuchten bei Straßenfahrten genutzt werden?
Traktoren und mehrspurige Fahrzeuge jeder Art dürfen mit zusätzlichen Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet sein. Im öffentlichen Straßenverkehr sind diese aber abzuschalten. Zu groß ist die Blendwirkung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Fahrt zum eigentlichen Arbeitsvorgang gehört: Also etwa die Bankettpflege oder die Straßenreinigung.
Übrigens: Auch bei der Arbeit auf dem Acker ist darauf zu achten, dass durch die Arbeitsscheinwerfer keine Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Wird eine Maschine mit eingeschalteter Arbeitsbeleuchtung aus dem Verkehr gezogen, fällt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro an. Punkte gibt es keine.
Eine Kennzeichnung von Anbaugeräten durch Arbeitsscheinwerfer bei der Teilnahme im Straßenverkehr ist nicht zulässig, das Gerät muss im Zweifel über eine eigene Beleuchtungsanlage verfügen. Genaue Hinweise dazu finden Sie im vorherigen Teil dieser Serie in profi 3/2021.
Die Rundumkennleuchte ist inzwischen auf vielen Traktoren zu finden. Dabei ist diese Ausstattung für landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Damit darf sie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Weiteres verwendet werden. Außerdem bedarf eine dauerhafte Anbringung einer gelben Rundumleuchte am Schlepper einer Genehmigung nach § 70 StVZO.
Allerdings wird im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen von Fahrzeugen mit beispielsweise Überbreite oder -länge teils eine Kenntlichmachung durch gelbe Rundumleuchten vorgeschrieben. Bei einem Verstoß wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro verhängt.
Noch ein Hinweis: Durch ein jeweiliges Amtsblatt haben zum Beispiel die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen die gelbe Rundumleuchte bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in der Zeit vom 1. September bis 31. März des Folgejahres erlaubt.
Muss bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer ein Anschnallgurt auf dem Schlepper angelegt werden? Wie verhält es sich beim Beifahrer?
Nur wenn Sicherheitsgurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind, besteht eine Anschnallpflicht für den Fahrer. Handelt es sich um einen typgenehmigten Traktor nach der Verordnung (EU)167/2013, der nach dem 1. Januar 2016 genehmigt wurde, so ist die Gurtausrüstung verpflichtend.
Auch Schleppermodelle, die vor dem 1. Januar 2016 noch nach EU-Richtlinie 2003/37 genehmigt sind, jedoch nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurden, müssen mit Anschnallgurten versehen sein. Nach welcher Richtlinie der Schlepper genehmigt wurde, können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. In beiden Fällen besteht also Anschnallpflicht für den Fahrer und auch für den Beifahrer. Bei einem Verstoß werden 30 Euro Bußgeld fällig.
Während es beim Auto selten geworden ist, sieht man Schlepperfahrer noch häufiger mit dem Handy am Ohr. Erlaubt ist es aber auch auf dem Schlepper nicht, oder?
Nein, die Regelungen in diesem Zusammenhang wurden in der Vergangenheit verschärft. Das Handy oder weitere elektronische Geräte dürfen weder gehalten noch aufgenommen werden. Bei Verstoß gegen den Handy-Paragrafen der StVO (§ 23 StVO) drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 150 Euro, bei Sachbeschädigung steigt der Betrag auf 200 Euro. Dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Es lohnt sich daher, beim Neukauf auf die Ausstattung mit einer Freisprechanlage zu achten bzw. eine solche Anlage nachzurüsten.