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Agrardieselbesteuerung: Selbstbehalt und Obergrenze fallen weg

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zugestimmt. Das Gesetz regelt unter anderem die Agrardieselbesteuerung. Mit diesem Beschluss des Bundesrates werden

(Bildquelle: profi.de)

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zugestimmt. Das Gesetz regelt unter anderem die Agrardieselbesteuerung. Mit diesem Beschluss des Bundesrates werden jetzt die Beschränkungen durch den Selbstbehalt und die Obergrenze bei der Besteuerung von Agrardiesel wegfallen. Nachdem sich der Deutsche Bauernverband (DBV) konsequent für die Abschaffung dieser Bestimmung eingesetzt hatte, wurde die von 2005 bis 2008 geltende Besteuerung seit 2009 ausgesetzt und wird nun dauerhaft beseitigt.

Die Abschaffung sei, so der DBV, zwingend erforderlich, um die Nachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel auf einem noch erträglichen Niveau zu halten. Denn es dürfe nicht übersehen werden, dass innerhalb Europas Deutschland trotz Wegfall dieses Besteuerungsinstruments weiterhin den höchsten Steuersatz auf Agrardiesel habe. Eine weitere Harmonisierung der deutschen Agrardieselbesteuerung in Richtung des europäischen Durchschnittsniveaus sei aus Sicht des DBV deshalb unbedingt erforderlich. Die Abschaffung von Selbstbehalt und Obergrenze stelle einen ersten, wichtigen Schritt zum Erhalt der Wettbewerbsposition der deutschen Land- und Forstwirtschaft dar.

Durch die Gesetzesänderung können die deutschen Bauern beim Agrardiesel wieder auf einer verlässlichen Grundlage kalkulieren, betonte der DBV. Allerdings sei zu bemängeln, dass bei den Hauptzollämtern, die die Anträge zur Agrardieselvergütung bearbeiten, derzeit ein „Bearbeitungsstau“ von durchschnittlich sechs Monaten bestehe. Der DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hat sich deshalb erneut an den zuständigen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gewandt und angemahnt, die vom Finanzministerium im November 2010 angekündigten organisatorischen und personellen Maßnahmen tatsächlich umzusetzen, damit die Antragsbearbeitung wieder auf einen akzeptablen Zeitraum zurückgeführt werde. Daneben hält der DBV weiterhin eine Vereinfachung des Antragsverfahrens insbesondere beim Dieselverbrauch im Forst für zwingend erforderlich. Hier schlägt der DBV vor, Betriebe mit bis zu 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben zu „de-minimis“ auszunehmen. Dadurch könnten zahlreiche Betriebe von diesen mit viel Aufwand verbundenen Angaben entlastet werden.

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