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Milchreste und Wasser aus Biowäschern dürfen in die Gülle

Milch bzw. Milchreste, die im Zusammenhang mit dem Melken beim Reinigen und Desinfizieren aller milchführenden Teile anfallen, dürfen nun wieder offiziell in die Gülle abgeleitet werden - so die

Milchreste sowie Wasser, das bei der Reinigung und Desinfektion von Melkanlagen anfällt, dürfen nun offiziell in die Gülle eingeleitet werden. (Bildquelle: Tovornik)

Milch bzw. Milchreste, die beim Melken, Reinigen und Desinfizieren milchführender Teile anfallen, dürfen nun offiziell in die Gülle abgeleitet werden – so die Sitzungsentscheidung einer Expertenkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. Dezember 2017.
Was banal klingt, hat einen ernsten Hintergrund: In der seit 1. August 2017 gültigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) war - wohl versehentlich - das genannte Waschwasser in der Stoffliste nach § 2 Absatz 12 AwSV nicht aufgeführt. Ohne die jetzt erfolgte Nachbewertung hätten viele Milcherzeuger ihre Melkhäuser umbauen und separate Abwasser-Reinigungsanlagen erstellen müssen. Das ist nun nicht mehr nötig.
Rechtssicherheit erhalten mit dem genannten Papier außerdem auch die Betreiber biologisch arbeitender Abluft-Reinigungsanlagen. Denn die zwischen Bund und Länder abgestimmten Hinweise zur Interpretation und Umsetzung der Verordnung über AwSV hat auch entschieden, dass Waschwasser aus den genannten Anlagen im geringen Umfang ebenfalls in Jauche-Gülle-Sickersaft-Anlagen eingeleitet werden dürfen.
Chemische Abluft-Reinigungsanlagen sind von dieser Freigabe jedoch explizit ausgenommen. Denn bei den ein- oder mehrstufigen Chemowäschern wird durch die Zugabe von Säuren ein pH-Wert von 1,5 bis 5 erreicht. Die sauren Waschwässer sind damit weiterhin nach AwSV in speziellen, separaten Behältern zu lagern. Folglich ist hier weiterhin die Einleitung in Jauche-Gülle-Sickersaft-Anlagen nicht erlaubt.  



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