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NRW lässt Heizen mit Getreide zu

Das Land Nordrhein-Westfalen erteilt ab sofort Genehmigungen zum Verheizen von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ab 15 bis 100 kW Nennwärmeleistung. Zum begünstigten Kreis gehören Land- und

(Bildquelle: profi)

Das Land Nordrhein-Westfalen erteilt ab sofort Genehmigungen zum Verheizen von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ab 15 bis 100 kW Nennwärmeleistung. Zum begünstigten Kreis gehören Land- und Forstwirte, Gartenbaubetriebe, Mühlen und Landhändler. Nur Getreide, das nicht als Nahrungsmittel verwendbar ist, darf verheizt werden. Die Verbrennung von Ausputzgetreide, Spelzen oder ganzen Getreidepflanzen ist nicht erlaubt. Offenbar möchte man hier Problemen mit Emissionen zuvor kommen. Indiz dafür sind die eng abgesteckten Grenzwerte für Staub, Kohlendioxid und Stickstoffoxide. Um Schwelbrände und die damit verbundenen höheren Emissionen zu verhindern, dürfen die speziell für Getreide konstruierten Kessel nur unter Volllast betrieben werden.

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