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Sachkundenachweis Pflanzenschutz online erwerben

Der Online-Fortbildungskurs zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz unter landakademie.de hat neun Lektionen. Das Durcharbeiten dauert rund vier Stunden, kann aber jeder Zeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. (Bildquelle: Screenshot)

Eine regelmäßige Fortbildung in Sachen Pflanzenschutz ist im dreijährigen Rhythmus für alle Pflicht, die mit Pflanzenschutzmitteln zu tun haben. Ab Ende November müssen Anwender, Verkäufer und gewerbliche Berater ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis wie den Führerschein als Scheckkarte vorweisen können. Außerdem läuft am 31. Dezember 2015 die erste Dreijahresfrist für das Auffrischen der Kenntnisse im Pflanzenschutz aus. Wer seine Sachkunde nicht mit der Scheckkarte und einer aktuellen Fortbildung nachweisen kann, darf solange keine Pflanzenschutzmittel anwenden und vertreiben, bis er sein Wissen aktualisiert hat und den amtlich erforderlichen Fortbildungsnachweis erbringen kann.

Die Online-Fortbildung der Landakademie ist eine bundesweit anerkannte Möglichkeit den Sachkundenachweis Pflanzenschutz zu erwerben. Der E-Learning-Kurs wurde in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW entwickelt. In vier Stunden können Nutzer sich in Sachen Integriertem Pflanzenschutz, Schadursachen und Diagnosen, Pflanzenschutzmittelkunde und Rechtsgrundlagen auf den neuesten Stand bringen. Auf dem Themenplan stehen auch fachgerechte Aufbewahrung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln sowie Verfahren der Ausbringung und Umgang mit Pflanzenschutzgeräten, das Risikomanagement und der Anwenderschutz.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein PC mit Internetzugang. Teilnehmer des Kurses erhalten nach Anmeldung unter landakademie.de einen individuellen Zugang mit Passwort. Die neun Lektionen des Fortbildungskurses zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz stehen Nutzern nach Buchung einen Monat lang zur Verfügung. Der Kurs kostet 49,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Fortbildung bestätigt den Erfolg und ist der amtlich erforderliche Fortbildungsnachweis.

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