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Schweiz: Auch am Tag nur mit Licht fahren

Seit dem 1. Januar 2014 schreibt die Schweiz den Verkehrsteilnehmern vor, das Fahrlicht (entweder Abblendlicht oder die neuen speziellen Tagfahrscheinwerfer) auch am Tag einzuschalten. Das gilt für

(Bildquelle: profi.de)

Seit dem 1. Januar 2014 schreibt die Schweiz den Verkehrsteilnehmern vor, das Fahrlicht (entweder Abblendlicht oder die neuen speziellen Tagfahrscheinwerfer)  auch am Tag einzuschalten. Das gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, also auch für Traktoren. Wer tagsüber ohne Licht auf der Straße unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Franken (ca. 32 Euro) rechnen. Ausgenommen von der Vorschrift sind Fahrzeuge, die vor 1970 in den Verkehr kamen sowie Mofas, Velos und E-Bikes.
Solche Vorschriften gibt es auch in anderen Ländern: In Finnland, Schweden, Dänemark, Frankreich, Italien, Österreich und Tschechien sind entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht am Tage vorgeschrieben; in Estland, Litauen, Norwegen und Ungarn ist grundsätzlich das eingeschaltete Abblendlicht Vorschrift. Die anderen Länder dulden das eingeschaltete Tagfahrlicht bei Pkw zumeist, ein Rechtsanspruch darauf besteht nach Angaben des ADAC aber nicht.
Für Deutschland gilt bisher nur die Empfehlung, auch über Tag mit Abblendlicht unterwegs zu sein.

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