Mobile Tankanlagen in der Landwirtschaft: Dieseltransport
Mobile Dieseltankanlagen werden in der Land- und Forstwirtschaft gerne verwendet. Doch was ist dabei zu beachten? Wir haben für Sie die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt.
Von Bedeutung für Land- und Forstwirtschaft sind die „1.000 Punkte Regelung“ und die „Handwerkerregelung“. Beide Regelungen geben unter bestimmten Voraussetzungen Freistellungen von Vorschriften.
Handwerkerregelung
Für Landwirte und Lohnbetriebe interessant ist die sogenannte Handwerkerregelung. Sie darf angewendet werden, wenn eine Menge von 1.000 Punkten (Kasten Vorschriften) nicht überschritten wird und nicht mehr als 450 l in einer Verpackung befördert werden (umfasst IBC-Container, Kunststofftanks, Stahltanks usw.). Der Tank darf dabei mehr als 450 l fassen, es dürfen aber nur maximal 450 l darin sein. Die Beförderung des Diesels darf außerdem nicht der Primärzweck des Transports sein. Das heißt: Mitarbeiter dürfen Diesel mit zur Baustelle nehmen, wenn sie sowieso dorthin fahren. Streng genommen dürfen die Mitarbeiter nicht zum Ziel fahren, um dort eine Maschine zu tanken.
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Von Bedeutung für Land- und Forstwirtschaft sind die „1.000 Punkte Regelung“ und die „Handwerkerregelung“. Beide Regelungen geben unter bestimmten Voraussetzungen Freistellungen von Vorschriften.
Handwerkerregelung
Für Landwirte und Lohnbetriebe interessant ist die sogenannte Handwerkerregelung. Sie darf angewendet werden, wenn eine Menge von 1.000 Punkten (Kasten Vorschriften) nicht überschritten wird und nicht mehr als 450 l in einer Verpackung befördert werden (umfasst IBC-Container, Kunststofftanks, Stahltanks usw.). Der Tank darf dabei mehr als 450 l fassen, es dürfen aber nur maximal 450 l darin sein. Die Beförderung des Diesels darf außerdem nicht der Primärzweck des Transports sein. Das heißt: Mitarbeiter dürfen Diesel mit zur Baustelle nehmen, wenn sie sowieso dorthin fahren. Streng genommen dürfen die Mitarbeiter nicht zum Ziel fahren, um dort eine Maschine zu tanken.
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Die Handwerkerregelung darf nur beim direkten Verbrauch des Kraftstoffs angewendet werden. Lagern des Kraftstoffs im Tank ist nicht erlaubt. Zudem ist ein Transport des Diesels zwischen zwei Betriebsstätten oder das Betanken des mobilen Tanks an einer öffentlichen Tankstelle nicht erlaubt. Hierbei handelt es sich um eine interne oder externe Versorgung, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit des Unternehmens steht.
Es ist ein Tank zu verwenden, der für den Dieseltransport zugelassen ist. Bei den Tanks namhafter Hersteller ist dies entweder durch eine UN-Codierung gegeben oder auf dem Typenschild vermerkt. Der Tank muss nicht durch eine Inspektionsstelle überprüft werden und darf solange verwendet werden, wie er dicht und funktionstüchtig ist.
1.000 Punkte Regelung
Im Rahmen der 1 000-Punkte-Regelung darf Gefahrgut bis 1.000 Punkte transportiert werden. Das bedeutet für Diesel eine Transportmenge von maximal 1.000 l und für Benzin maximal 333 l. Bei einem gemeinsamen Transport von Diesel und Benzin dürfen die 1.000 Punkte ebenfalls nicht überschritten werden.
Ein geprüfter 2-kg-Feuerlöscher muss mitgeführt werden. Das Beförderungspapier (Lieferschein ohne Formpflicht) ist nicht erforderlich, solange der Transport nicht für Dritte durchgeführt wird. Der Tank muss mit einer UN-Codierung versehen sein und ist alle 2,5 Jahre durch eine von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zugelassenen Inspektionsstelle zu überprüfen. Auf der Website des BAM ist eine Liste mit zugelassenen Inspektionsstellen verfügbar.
Das Symbol für „umweltgefährdende Stoffe“.
(Bildquelle: Deipenbrock)
Dieser Aufkleber vereint die UN-Nummer und den Gefahrzettel Nr. 3.
(Bildquelle: Deipenbrock)
Auf dem Typenschild wird beschrieben, wofür der Tank zugelassen ist.
(Bildquelle: Deipenbrock)
Kunststoffbehälter sind mit einem Herstellungszeitraum versehen und maximal fünf Jahre für den ADR-Gefahrguttransport auf der Straße zugelassen (gilt auch für Kombinations-IBC mit Kunststoffblase). Ein Dieseltank muss mit der UN-Nummer 1202, dem Gefahrenzettel Nr. 3 und dem Symbol für umweltgefährdende Stoffe versehen sein. Eine ADR-Fahrerausbildung, eine spezielle Fahrzeugzulassung und eine orange Tafel am Fahrzeug, die auf die Art des Gefahrgut hinweist, sind nicht nötig.
Sicher Transportieren
Das Sichern des Tanks mit Spanngurten oder Ketten ist erlaubt. Es ist ratsam, beim Kauf eines Dieseltank auf die Möglichkeiten der Ladungssicherung zu achten. Vorteilhaft ist, wenn die Spanngurte zum Befüllen oder Entleeren nicht gelöst werden müssen. Zusätzlich wird das Verwenden von rutschhemmenden Matten empfohlen.
Der Transport von Kraftstoffen innerhalb geschlossener Fahrzeuge ist erlaubt, wenn der Tank eine UN-Codierung vorweisen kann. Generell ist der Transport auf einer belüfteten Ladefläche oder einem Anhänger vorzuziehen. Soll der mobile Dieseltank dauerhaft abgestellt werden, um ihn als Ersatz für eine stationäre Anlage zu nutzen, muss er die Anforderungen einer stationären Anlage erfüllen und z. B. in eine Auffangwanne stellen.
Vorschriften
Generell unterliegt der Dieseltransport nationalen und internationalen Gefahrgutverordnungen, dem GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) als nationales Regelwerk und dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) als internationales Regelwerk.
Laut dieser Regelwerke werden Gefahrstoffe in Beförderungskategorien eingeteilt. Nach den Kategorien können Transportpunkte errechnet werden. Diesel ist in der Beförderungskategorie 3 eingestuft, in der 1 Transportpunkt pro Liter festgeschrieben ist. Benzin erhält mit der Beförderungskategorie 2 insgesamt 3 Transportpunkte pro Liter.