Betriebsstoffe mit zur Werkstatt bringen: Chance oder Risiko?
Kann man Öl und Filter selbst mit zur Werkstatt bringen und so Kosten sparen? Diese Idee trugen Leser an uns heran. Rechtsanwalt Tobias Kemper gibt einen Überblick über die rechtliche Sicht auf dieses Thema.
Schnell sind bei einer großen Inspektion eines größeren Schleppers bis zu 200 l Öl für Getriebe und Hydraulik sowie 30 l Motoröl zu wechseln. profi-Leser berichteten von Aufschlägen der Werkstätten von teils über 200 % zu eigenen Beschaffungskosten.
Darüber hinaus besteht gelegentlich in der Praxis das Problem, dass die Werkstätten den Wunsch nach einem Öl eines bestimmten Herstellers nicht erfüllen können. Das stellt Betriebe mit einem gemischten Maschinenpark, die gerne Öle nur eines Herstellers nutzen wollen, vor ein weiteres Problem.
Einige Werkstätten ermöglichen deshalb, dass das Öl zur Inspektion durch den Landwirt/Lohnunternehmen gestellt wird. Was ist also wichtig, wenn das Öl oder andere Betriebsstoffe bzw. Ersatzteile (wie beispielsweise Filter) vom Kunden selbst beschafft und zum Werkstattbesuch mitgebracht werden?
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Schnell sind bei einer großen Inspektion eines größeren Schleppers bis zu 200 l Öl für Getriebe und Hydraulik sowie 30 l Motoröl zu wechseln. profi-Leser berichteten von Aufschlägen der Werkstätten von teils über 200 % zu eigenen Beschaffungskosten.
Darüber hinaus besteht gelegentlich in der Praxis das Problem, dass die Werkstätten den Wunsch nach einem Öl eines bestimmten Herstellers nicht erfüllen können. Das stellt Betriebe mit einem gemischten Maschinenpark, die gerne Öle nur eines Herstellers nutzen wollen, vor ein weiteres Problem.
Einige Werkstätten ermöglichen deshalb, dass das Öl zur Inspektion durch den Landwirt/Lohnunternehmen gestellt wird. Was ist also wichtig, wenn das Öl oder andere Betriebsstoffe bzw. Ersatzteile (wie beispielsweise Filter) vom Kunden selbst beschafft und zum Werkstattbesuch mitgebracht werden?
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Zunächst einmal schließt der Landwirt/Lohnunternehmer mit seiner Werkstatt einen Vertrag für die Durchführung von Inspektionsleistungen. Der Vertragsinhalt, und damit die zu erbringenden Leistungen sind grundsätzlich frei verhandelbar. Allerdings ist jedem Vertragspartner dabei auch zuzugestehen, dass er die Annahme eines Vertrages ablehnt, wenn dieser von dem anderen Vertragspartner unter bestimmten Voraussetzungen gestellt wird. Das heißt: Wenn die Werkstatt nicht bereit ist, die Inspektion beispielsweise des Schleppers mit vom Landwirt/Lohnunternehmer bereitgestelltem Öl durchzuführen, dann muss die Werkstatt dies auch nicht tun. Mit der Konsequenz, dass sie die Durchführung der Inspektion (oder zumindest Teile davon) verweigern kann.
Wird dies bei Stellung von Öl (oder anderen Betriebsstoffen) vor der Inspektion nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, kann die Werkstatt die Durchführung des Ölwechsels auch nach Annahme des Reparaturauftrages noch nachträglich verweigern. Im Ergebnis wird dies dazu führen, dass die übrigen Inspektionsleistungen zu zahlen sind und der Ölwechsel ausfällt.
Sofern die Werkstatt sich damit einverstanden erklärt, dass der Landwirt/Lohnunternehmer das Öl für die Inspektion stellt (gleiches gilt grundsätzlich auch für andere Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel Luft- oder/und Ölfilter), gilt es für beide Vertragsparteien ein paar Dinge zu beachten: Die Werkstatt gilt stets als Fachmann bzw. Fachbetrieb. Auch wenn der Landwirt das Öl stellt, darf die Werkstatt dieses Öl nicht ungeprüft einfüllen! Das bedeutet konkret, dass die Werkstatt das gestellte Öl (oder die gestellten Filter) auf die grundsätzliche Eignung für den Anwendungsbereich überprüfen muss. Sie muss also überprüfen, ob das gestellte Öl nach der Aufschrift auf den Verpackungen die notwendigen Spezifikationen erfüllt und darf nur geeignetes Öl einfüllen.
Werkstatt kann verweigern
Bestehen Zweifel, ob das Öl geeignet ist, kann aus Haftungsgründen (für die Werkstatt) nur der rechtliche Ratschlag erteilt werden, die Verwendung der gestellten Öle im Rahmen der Inspektion zu verweigern und den Kunden darüber zu informieren. Zusätzlich sollte auf der Inspektionsrechnung unbedingt vermerkt werden, dass vom Landwirt/Lohnunternehmer gestellte Öl/gestellte Filter auf ausdrücklichen Wunsch verwendet worden sind.
Gegebenenfalls könnte noch vermerkt werden, dass die grundsätzliche Eignung ausschließlich im Rahmen einer Sichtprüfung stattgefunden hat, und dementsprechend für die Qualität des verwendeten Schmierstoffes/der Ersatzteile keine Haftung übernommen werden kann. Eine labortechnische Überprüfung des Öls kann in einem solchen Fall niemand von der Werkstatt verlangen.
Risiken des Kunden
Der Landwirt/Lohnunternehmer muss sich bei der Gestellung von Öl/Ersatzteilen bewusst sein, dass im Fall des Eintrittes eines Schadens nach der Inspektion er nachweisen muss, dass das von ihm gestellte Öl den notwendigen Qualitätsmaßstab entsprochen hat.
Aus rechtlicher Sicht ergibt sich hier oft ein massives Beweisproblem bei der Durchsetzung von Ansprüchen für fehlerhaft durchgeführte Inspektionen. Wenn schon Öle gestellt werden, sollten ausschließlich Original verschlossene Gebinde möglichst eines namhaften Herstellers mit Herkunftsnachweis gestellt werden. Bewahren Sie die Gebinde anschließend auf. Genauso verhält es sich mit gestellten Filtern. Bei Filtern/Ölen mit unsicherer Herkunft (z. B. aus dem Internet) ist Vorsicht geboten!
Zusatzgarantien gefährdet
Möglicherweise stellt sich für den Landwirt/Lohnunternehmen noch ein weiteres Problem. Unabhängig von Gewährleistungsansprüchen bestehen für neuere Maschinen oft erweiterte Herstellergarantien, beispielsweise von Claas mit der Bezeichnung Maxicare oder von John Deere mit der Bezeichnung Powerguard. Hier gilt es abzuklären, inwieweit die Garantieansprüche davon abhängen, dass ein Öl eines bestimmten Herstellers (nicht nur einer Spezifikation!) bei der Inspektion verwendet wird.
Fazit
Es gilt abzuwägen, ob es sich in Anbetracht der Gesamtumstände wirklich lohnt, Öle oder Filter bei Inspektionen zu stellen, einem auf den ersten Blick enormen Sparpotenzial stehen auf der anderen Seite eine Handvoll Risiken gegenüber. Hier sollte man Chance und Risiko genau abwägen und im Zweifel lieber gut mit der Werkstatt verhandeln.