Gut zu wissen
- Für alle Hersteller, die Fahrzeuge EU-weit absetzen wollen, gibt es neue EU-Typgenehmigungen.
- Die neuen Richtlinien erleichtern die Zulassung in den EU-Staaten und werden sich langfristig positiv auf den Gebrauchtmaschinenhandel auswirken.
- Der Neupreis der Maschinen wird allerdings auch etwas steigen.
Die einheitliche Typgenehmigung nach der offiziellen Vorschrift VO (EU) 167/2013 ist mittlerweile in vielen Ländern für die Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Neufahrzeugen verpflichtend.
Dennoch haben bisher nur wenige Hersteller in Europa diese Genehmigung erhalten, denn der Aufwand bis zur Erteilung ist für die Unternehmen sehr hoch. Für Landwirte und Lohnunternehmen bringt die Vorschrift jedoch praktische Vorteile. Wir haben mit den Experten von Krampe über das Thema gesprochen. Krampe hat sich intensiv mit diesen Regeln beschäftigt.
Bisher oft ohne Vorschriften
Viele EU-Länder hatten laut Krampe in der Vergangenheit wenige oder gar keine Vorschriften — wie z. B. die Niederlande. Oder es gab nur landesspezifische Vorschriften — wie etwa individuelle Bremsversuche mit jedem Fahrzeug in Dänemark, die dann entsprechend aufwändig waren.
Das war für Fahrzeugbauer, die über die Landesgrenzen hinaus tätig sind, nicht immer einfach, weil stets andere oder eben gar keine Vorschriften galten. Für alle anderen Hersteller, die eher den Inlandsmarkt im Auge haben, ändert sich dagegen nichts.
Zukünftig einheitlich
Die EU hat mit den Typgenehmigungen einheitliche Regeln geschaffen — festgehalten im...
Gut zu wissen
- Für alle Hersteller, die Fahrzeuge EU-weit absetzen wollen, gibt es neue EU-Typgenehmigungen.
- Die neuen Richtlinien erleichtern die Zulassung in den EU-Staaten und werden sich langfristig positiv auf den Gebrauchtmaschinenhandel auswirken.
- Der Neupreis der Maschinen wird allerdings auch etwas steigen.
Die einheitliche Typgenehmigung nach der offiziellen Vorschrift VO (EU) 167/2013 ist mittlerweile in vielen Ländern für die Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Neufahrzeugen verpflichtend.
Dennoch haben bisher nur wenige Hersteller in Europa diese Genehmigung erhalten, denn der Aufwand bis zur Erteilung ist für die Unternehmen sehr hoch. Für Landwirte und Lohnunternehmen bringt die Vorschrift jedoch praktische Vorteile. Wir haben mit den Experten von Krampe über das Thema gesprochen. Krampe hat sich intensiv mit diesen Regeln beschäftigt.
Bisher oft ohne Vorschriften
Viele EU-Länder hatten laut Krampe in der Vergangenheit wenige oder gar keine Vorschriften — wie z. B. die Niederlande. Oder es gab nur landesspezifische Vorschriften — wie etwa individuelle Bremsversuche mit jedem Fahrzeug in Dänemark, die dann entsprechend aufwändig waren.
Das war für Fahrzeugbauer, die über die Landesgrenzen hinaus tätig sind, nicht immer einfach, weil stets andere oder eben gar keine Vorschriften galten. Für alle anderen Hersteller, die eher den Inlandsmarkt im Auge haben, ändert sich dagegen nichts.
Zukünftig einheitlich
Die EU hat mit den Typgenehmigungen einheitliche Regeln geschaffen — festgehalten im „Certificate of Conformity“. Diese Papiere werden zukünftig mit jedem typgenehmigten Fahrzeug ausgeliefert. Sie ersetzen die bisherigen TÜV-Papiere der Einzelabnahme und gewährleisten eine problemlose Zulassung des Fahrzeugs in jedem EU-Land. Die Länder bzw. deren Zulassungsbehörden müssen diese neuen Papiere anerkennen.
Für landwirtschaftliche Fahrzeugbauer wie Krampe war dieser Prozess eine große Herausforderung, weil sich die oben genannten Vorschriften an der Nutzfahrzeugbranche orientieren. Die Umsetzung erforderte daher viele Einzelrecherchen und eine Menge Abstimmungen — unter anderem auch mit den zuständigen Prüforganisationen, bis die Einhaltung der geforderten Richtlinien bei den Krampe-Kippern sichergestellt war. Das machte beim westfälischen Hersteller einen hohen Mitarbeitereinsatz über einen längeren Zeitraum erforderlich.
Unter anderem war darüber hinaus auch der Bau von verschiedenen Anhänger-Varianten notwendig, um in verschiedenen praktischen Abnahmen realitätsnah prüfen zu können.
Vorteile in der Praxis
Zunächst können Fahrzeuge nun problemlos grenzüberschreitend gehandelt werden. Vor allem in grenznahen Regionen ist das ein Vorteil. Das wirkt sich zwar heute noch nicht aus, wird nach Einschätzung von Krampe aber zukünftig auf dem Gebrauchtmarkt eine große Rolle spielen.
Außerdem ist für die Genehmigung ein durchgehendes Qualitätsmanagement notwendig, das es selbst bei Krampe in dieser Form vorher nicht gab. Das betrifft vor allem auch die Rückverfolgbarkeit von Teilen: vom fertigen Kipper bis zurück in die Produktion bei Krampe und bei Zulieferbetrieben. Das soll sich laut Krampe auch auf das Ersatzteilmanagement auswirken, um zielgenauer und langfristiger zu sein — Krampe verspricht im Zuge der Umstellung 20 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit.
Mehr Sicherheit als Vorteil
Krampe hat außerdem festgestellt, dass Fahrzeuge gemäß Typgenehmigung tendenziell besser bzw. überdimensionierter ausgestattet sein müssen, als es bisher durchschnittlich der Fall war.
So muss z. B. ein vergrößerter Luftkessel montiert sein, der stets sicheres und kontrolliertes Bremsen ermöglicht. Ergänzt wird das Thema Bremse durch eine stärkere Handbremse, Relaisventile für ein schnelleres Ansprechen und serienmäßige, automatische Gestängesteller. Darüber hinaus ist eine Vorkehrung zur Diebstahlsicherung (profi 12/2016) Pflicht.
Sicherheitstechnische Verbesserungen gibt es auch bei der Beleuchtung: Weiße Begrenzungsleuchten nach vorne, Seitenmarkierungsleuchten sowie Positionsleuchten nach hinten sind jetzt serienmäßig an jedem Fahrzeug montiert und verbessern die Sichtbarkeit. Der Unterfahrschutz wurde in allen Varianten genehmigt und muss zukünftig mit einem eigenen Typenschild ausgestattet sein. Hier ist Krampe noch über die Vorschriften hinausgegangen und hat einen Unterfahrschutz konstruiert, der an den Kundenwunsch und die gewählte Radgröße angepasst werden kann. Zusätzlich lässt er sich bei Beschädigungen einfach austauschen — diese Lösung hat Krampe sich als Gebrauchsmuster schützen lassen.