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Flutkatastrophe: Unbedenklichkeitsbescheinigung für helfende Unternehmen

Infolge des Hochwassers helfende Unternehmen sind nicht von allen formellen Anforderungen befreit.

Für öffentliche Aufträge zur Hilfe im Flutgebiet können Unbedenklichkeitsbescheinigungen notwendig sein. (Bildquelle: Brüse)

Nachweis der Unfallversicherung

Damit Unternehmen sich auf öffentliche Aufträge bewerben können, kann die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich sein. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft weisen Unternehmen nach, dass sie dieser angehören und dass bis zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt sind.

Schnelle Bearbeitung per Email

Da die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) nach dem vor kurzem erfolgten Versand der Beitragsrechnungen sehr viele Anrufe, Faxe, E-Mails und Schreiben zu beantworten hat, ist ihr die Erledigung aktuell nicht immer in kurzer Zeit möglich. Doch die SVLFG will helfenden Unternehmen bestmöglich zur Seite stehen. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser kurzfristig benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der LBG können per E-Mail an versicherung@svlfg.de angefordert werden. Dann ist eine schnelle Übersendung sichergestellt.

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