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Zuschüsse für mehr Arbeitssicherheit

Für die Förderung von Präventionsprodukten steht insgesamt eine Summe von 800.000 Euro bereit.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bezuschusst den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. (Bildquelle: SVLFG)

Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Zu den geförderten Produkten gehören beispielsweise Radwechselwagen, Podestleitern oder Plattformleitern. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561/785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

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